Klosterkirche Königsfelden
Jährlich zwei Millionen Franken für Instandstellung historischer Gebäude

Der Regierungsrat antwortet auf den Vorstoss dreier Grossräte aus der Region Brugg von vergangenem November und erklärt, welche Massnahmen für historische Liegenschaften in kantonalem Besitz geplant sind.

Julia Pellegrini
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Die Klosterkirche Königsfelden ist eines der historischen Gebäude in kantonalem Besitz.

Die Klosterkirche Königsfelden ist eines der historischen Gebäude in kantonalem Besitz.

Bild: Michael Hunziker

Am 22. November 2022 reichten die Grossratsmitglieder Robert Obrist (Grüne) aus Schinznach, Luzia Capanni (SP) aus Windisch und Titus Meier (FDP) aus Brugg eine Interpellation betreffend Instandstellung und Substanzerhalt historischer Gebäude ein. Dies, nachdem der Regierungsrat fünf Millionen Franken für die Notsanierung der Klosterkirche Königsfelden in Windisch für 2023 budgetiert hatte. Sanierungsarbeiten und der Unterhalt der Kirche seien während Jahrzehnten vernachlässigt worden, hiess es im Vorstoss.

Die Grossräte baten den Regierungsrat um die Beantwortung dreier Fragen zur Finanzierung und Sanierung von sich in kantonalem Besitz befindlichen historischen Liegenschaften. Am 22. Februar hat der Regierungsrat auf die Fragen geantwortet. Die Kosten für die Beantwortung belaufen sich auf 780 Franken.

78 historische Gebäude sind im Denkmalschutzinventar

Die Frage nach einer Auflistung der sich im Besitz des Kantons befindlichen historischen Gebäude bejaht der Rat. Historische Gebäude seien «Bauwerke als Denkmäler vergangener Baukunst». Der Kanton besitze 477 Gebäude, von denen 78 im kantonalen Denkmalschutzinventar aufgeführt seien. Jene Gebäude, die von Stiftungen verwaltet werden, seien nicht gelistet. Dazu zählen acht Gebäude des Schlosses Hallwyl, 15 des Schlosses Lenzburg und 23 der Schlossdomäne Wildegg.

Zu den Kosten, die in den nächsten fünf Jahren für die Instandstellung und den Substanzerhalt denkmalgeschützter Gebäude anfallen, seien sowohl im Budgetjahr als auch in den Planjahren im baulichen Unterhalt pro Jahr rund zwei Millionen Franken im Aufgaben- und Finanzplan eingestellt.

Die Glasfenster der Klosterkirche sind europaweit bekannt.

Die Glasfenster der Klosterkirche sind europaweit bekannt.

Bild: Peter Fischer

Die letzte Frage bezog sich auf den jährlichen Betrag, der mittel- und langfristig gebraucht würde, um die historischen Gebäude in einen Zustand zu bringen, sodass keine Notsanierungen mehr nötig wären. Laut Regierungsrat seien für den baulichen Unterhalt und investive Vorhaben rund 1,5 bis 2 Prozent des Gebäudeversicherungswert notwendig. Zudem fügt der Rat hinzu:

«Mittels der ab 2021 eingeführten technischen Gebäudeanalysen konnte eine Lücke in der Zustandsbeurteilung geschlossen werden.»

Mit diesen Analysen liessen sich Gebäude und deren Substanz systematisch, strukturiert und einheitlich sehr gut beurteilen. Ausserdem könne man die Bausubstanz mit der technischen Gebäudeanalyse ohne invasive Verfahren wie Bohrungen untersuchen.

Sofortmassnahmen können nicht ausgeschlossen werden

Die für den baulichen Unterhalt budgetierten zwei Millionen Franken pro Jahr sichern den Substanzerhalt der denkmalgeschützten Gebäude, erklärt der Regierungsrat.

Zu beachten sei jedoch, dass während den Vorbereitungsarbeiten zu Instandsetzungen Bauteile analysiert und eine vertiefte Einschätzung der Gebäude gemacht werden, bei denen man auch invasive Verfahren anwende. So könnten weitere Schäden identifiziert werden, so wie es bei der Klosterkirche in Königsfelde der Fall gewesen sei. «Allfällig notwendig werdende Sofortmassnahmen können daher nie völlig ausgeschlossen werden», schreibt der Regierungsrat.