Bundesgericht
«Bedenkenlos massiv zu schnell»: Unfallfahrer von Niederwil muss definitiv hinter Gitter

Der Mann, der bei Niederwil mit seinem Auto ein Mädchen erfasst und tödlich verletzt hat, unterlag auch vor Bundesgericht. Der heute 24-Jährige aus der Region muss ins Gefängnis.

Manuel Bühlmann
Drucken
Brutaler Unfall zwischen Niederwil und Nesselnbach.
4 Bilder
Hier ereignete sich der tödliche Unfall.

Brutaler Unfall zwischen Niederwil und Nesselnbach.

In der langgezogenen Rechtskurve verlor der 22-Jährige die Kontrolle über sein Auto, geriet auf den Fuss- und Veloweg neben der Strasse und erfasste dort ein Mädchen. Schwer verletzt wurde die Schülerin mit dem Rettungshelikopter ins Spital geflogen, wo sie kurz darauf verstarb. Die Achtjährige war an jenem Montagmittag im September 2016 zwischen Niederwil und Nesselnbach mit dem Velo auf dem Heimweg. Ein neunjähriger Bub hatte sich mit einem Sprung vor dem Auto in Sicherheit bringen können.

Im Dezember 2017 verurteilte das Bezirksgericht Bremgarten den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz zu 30 Monaten Freiheitsstrafe – 12 Monate davon unbedingt – und einer bedingten Geldstrafe. Beschuldigter und Staatsanwaltschaft fochten das Urteil an; Ersterer wollte lediglich eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse, Letztere forderte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.

Doch das Aargauer Obergericht bestätigte den erstinstanzlichen Entscheid, worauf der Unfallverursacher mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gelangte. Seine Verteidigungsstrategie: Das Ergebnis des verkehrstechnischen Gutachtens in Zweifel ziehen, wonach er zum Unfallzeitpunkt seinen Seat Ibiza ausserorts auf zwischen 103 und 115 Stundenkilometern beschleunigt haben soll.

Dass der Beschuldigte das hohe Tempo bestreitet, hatte bereits das Obergericht als Schutzbehauptung gewertet; das Bundesgericht sieht ebenfalls keinen Grund, an der von Experten ermittelten Geschwindigkeit zu zweifeln. Auch sonst vermag der Unfallverursacher die obersten Richter mit seinen Argumenten nicht zu überzeugen – etwa mit seinem Einwand, er habe in der Rechtskurve nur mit einem Ausscheren des Autos nach links rechnen müssen.

Führerausweis erst seit vier Monaten

Stattdessen finden die Bundesrichter im Urteil klare Worte für das Verhalten des angeklagten Autofahrers: Er sei «bedenkenlos massiv zu schnell in die Kurve gefahren, ohne Rücksicht auf die Gefährdung anderer Personen» und habe «in besonders stark ausgeprägtem Ausmass grobfahrlässig» gehandelt.

Das oberste Gericht erinnern zudem an den Umstand, dass er zum Unfallzeitpunkt erst seit vier Monaten den Führerausweis besass und deshalb über nur wenig Fahrpraxis verfügte. Ausserdem sei dem Mann aus der Region bekannt gewesen, dass auf dem Fuss- und Veloweg neben der Strasse jeweils um die Mittagszeit Schülerinnen und Schüler unterwegs sind. Die Gefahr, die von seinem Manöver ausgegangen sei, habe sich für das Mädchen „auf die denkbar tragischste Weise verwirklicht“.

Gründe, um sein Verhalten milder zu bewerten, erkennen die Richter keine, auch deshalb lassen sie die Kritik des Beschuldigten an der Strafzumessung durch die Aargauer Gerichte nicht gelten. Das Bundesgericht bestätigt das vorinstanzliche Urteil in allen Punkten und weist die Beschwerde ab. Der Unfallverursacher wird zumindest 12 der 30 Monate Freiheitsstrafe im Gefängnis absitzen müssen.

Bundesgerichtsurteil 6B_772/2018 vom 8. November 2018