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Weil sie ihr Unternehmen erst im August gegründet hat, erhält Sonja Hartmann trotz Zwangsschliessung keine Härtefallentschädigung. Ein Entscheid, den sie nicht verstehen kann. Immerhin: Kurzarbeitsgelder für ihre Mitarbeitenden hat sie beantragt.
«Die Situation ist einfach absurd», sagt Sonja Hartmann, Inhaberin der «Life Balance Group Fitness» in Oeschgen. Im Fitness-Studio werden täglich Gruppenkurse angeboten, 17 Instruktoren sind angestellt, über 150 Mitglieder trainieren hier regelmässig. Oder: trainierten. Denn seit dem 19. Dezember ist das Studio gezwungenermassen geschlossen. Trotzdem hat Hartmann vom Kanton einen abschlägigen Bescheid zur Härtefallentschädigung erhalten.
Erst im Sommer hatte Hartmann, die zuvor Mitinhaberin beim Fitnesscenter Vitamare in Frick war, ihr Unternehmen gegründet. Und genau da liegt die Krux: «Leider haben Sie aufgrund der Gründung nach dem 1. März kein Anrecht auf wirtschaftliche Hilfe. Wir müssen uns an den Richtlinien des Bundes und des Kantons halten.» Das hat ihr der Kanton vor einigen Tagen schriftlich mitgeteilt. Tatsächlich ist die Begründung auf der Website des Kantons ersichtlich: Gemäss Artikel 3, Absatz 1 der Covid-19-Härtefallverordnung werden «ausschliesslich Unternehmen unterstützt, die bereits vor dem Ausbruch von Covid-19 existiert haben».
«Von der Zwangsschliessung sind wir also betroffen wie die anderen Unternehmen auch. Anders als sie gelten wir aber nicht als Härtefall», ärgert sich Hartmann. «Der Bescheid ist ernüchternd.» Sie hätte sich gewünscht, dass auch für nach dem 1. März gegründete Unternehmen eine Lösung angeboten werde – «beispielsweise zumindest eine teilweise Härtefallentschädigung», so Hartmann.
So kurz nach dem Start mit einem neuen Unternehmen derart ausgebremst zu werden, sei unschön. Immerhin: Existenzielle Sorgen machen muss sich Hartmann nicht. Neben dem «Life Balance Group Fitness» ist sie als Projektleiterin im Bereich Umweltmanagement tätig. Damit verdient sie ihren Lebensunterhalt – und finanziert derzeit notgedrungen die laufenden Kosten im Fitnessstudio quer. Denn:
«Die Rechnungen etwa für Miete, Versicherungen, Musikrechte und Lizenzgebühren fallen ja weiterhin an.»
Hoffnung macht sie sich noch, dass ihre Mitarbeitenden eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Zunächst hatte sie auch hier einen negativen Bescheid erhalten. «Man sagte mir am Telefon, dass es keine Entschädigung gäbe, da die Mitarbeitenden auf Abruf angestellt seien», so Hartmann. Sie hat sich inzwischen aber weiter zur Thematik informiert und sagt: «Ich bin sicher, dass es sich um ein Missverständnis handelt.» Den Antrag auf Kurzarbeit hat sie nun eingereicht. «Jetzt wird er genau geprüft. Ich bin zuversichtlich.»
Überhaupt möchte Sonja Hartmann nach vorne schauen. Auf seiner Website bietet das «Life Balance Group Fitness» den Mitgliedern seit kurzem Videos mit verschiedenen Fitnessprogrammen.«Die Feedbacks dazu sind sehr positiv. Das tut in dieser Situation wirklich gut», sagt sie. Natürlich aber hofft sie vor allem, dass die Massnahmen bald gelockert und das Fitnessstudio wieder aufgehen kann – damit der Ärger möglichst schnell verfliegt.