Aarau
Velodieb muss Räder klauen, weil er platten Reifen hat – ein anderer muss 90 Tage ins Gefängnis

Mitte des vergangenen Jahres kam es in Aarau zu zwei Velodiebstählen, die beide ihre Besonderheiten aufweisen. Kürzlich wurden beide Täter mittels Strafbefehl verurteilt.

Dominic Kobelt
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Ein Veloschloss hält nicht jeden Dieb auf, wie zwei Fälle aus Aarau zeigen.

Ein Veloschloss hält nicht jeden Dieb auf, wie zwei Fälle aus Aarau zeigen.

Symbolbild: Bruno Kissling

Es war im letzten August, als ein Dieb vor der «Schwanbar» in Aarau das Fahrrad «MTB Fully Specialized» erblickte und beschloss, dieses zu stehlen. Mit einem Trennschleifer durchtrennte er das Schloss. Wie es im kürzlich rechtskräftig gewordenen Strafbefehl heisst, bemerkte er erst später, dass das Fahrrad einen platten Reifen hatte.

Offenbar gefiel dem Dieb aber sein neues Fahrrad so gut, dass er es nicht einfach stehen lassen wollte. Er löste das Problem, indem er bei einem weiteren Fahrrad beide Räder abmontierte. Zu seinem Pech fiel er kurz darauf einer Polizeipatrouille auf, wie er «mit dem entwendeten Fahrrad unterwegs war und dabei zwei Ersatzräder mit sich führte».

Als der Beschuldigte die Patrouille sah, änderte er seine Fahrtrichtung. Doch lange gelang ihm die Flucht nicht. Am Albert-Einstein-Weg wurde er durch die Polizei angehalten und konnte kontrolliert werden. Ganz in der Nähe fanden die Beamten dann auch das Fahrrad, von welchem der Beschuldigte die Räder abmontiert hatte.

Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung beim 38-jährigen Deutschen fand die Polizei 0,6 Gramm Marihuana und 0,95 Gramm Amphetamine. Wegen mehrfachen Diebstahls, geringfügiger Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 9800 Franken und einer Busse von 2700 Franken verurteilt, die Strafbefehlsgebühren und die Polizeikosten belaufen sich auf knapp 1000 Franken.

Asylbewerber wird mit City-Bike erwischt

Rund einen Monat zuvor, also Mitte Juli, war der Justiz ein weiterer Fahrraddieb ins Netz gegangen. Im Zug nach Koblenz wurde ein damals 41-jähriger irakischer Asylbewerber von der Grenzwachtkontrolle überprüft. Mit dabei hatte er ein neues City-Bike, von dem er angab, dass er es beim Bahnhof Aarau von einer Frau erworben hatte.

Eine Quittung konnte er nicht vorweisen. Was die Beamten aber wirklich stutzig gemacht haben dürfte, war wohl der Bolzenschneider, den der junge Mann ebenfalls dabei hatte.

«Wegen der unklaren Eigentumsverhältnisse wurde das City-Bike polizeilich sichergestellt», heisst es im Strafbefehl. Einen Tag später wurde es vom Besitzer als gestohlen gemeldet.

Weil der Beschuldigte bereits einschlägig vorbestraft war und die bis anhing verhängten Geld- sowie Freiheitsstrafen offenbar keine Wirkung gezeigt hätten, müsse ihm eine ungünstige Prognose gestellt werden, schreibt die Staatsanwaltschaft. Deswegen wurde die Freiheitsstrafe von 90 Tagen diesmal unbedingt ausgesprochen. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren über 1100 Franken.