«Ab dieser zu tiefst verabscheuungswürdigen Tat, welche man nur aufs aller Schärfste verurteilen kann, komme ich wieder ins Grübeln, ob doch die Todesstrafe die gerechte Bestrafung dafür wäre. Ich bin erschüttert und wütend zu gleich. Mein Beileid den Hinterbliebenen.»
Das schrieb der Präsident der Aargauer BDP, Roland Basler, am Abend des 29. Juli auf Twitter. Ein Bub war an diesem Tag gestorben, nachdem er und seine Mutter in Frankfurt vor einen einfahrenden Zug gestossen wurde.
Ab dieser zu teifst verabscheuungswürdigen Tat, welche man nur aufs aller Schärfste verurteilen kann, komme ich wieder ins Grübeln, ob doch die Todesstrafe die gerechte Bestrafung dafür wäre. Ich bin erschüttert und wütend zu gleich. Mein Beileid den Hinterbliebenen.
— Roland Basler (@rolandbasler) July 29, 2019
Mit der Entrüstung über die Tat eines in der Schweiz wohnhaften Eritreers war Basler nicht alleine. Unter dem Titel «Was bleibt, ist purer Hass» berichtete die «NZZ am Sonntag» auch über die Todesstrafe-Aussage von Parteipräsident Basler.
Die Reaktionen folgten prompt. Ob man sich um die demokratische Seele der BDP Sorgen machen müsse, fragte SP-Nationalrat Cédric Wermuth, ebenfalls auf Twitter.
Der Präsident der @aargauer_bdp @rolandbasler hält die Todesstrafe in gewissen Fällen für „angemessen“. Ist das die Position von @BDPSchweiz? Müssen wir uns Sorgen machen um die demokratische Seele der BDP? Ist das auch deine Position @maya_bally? Und @LandoltMartin @QuadrantiR
— Cédric Wermuth (@cedricwermuth) August 4, 2019
Er distanziere sich vehement von der Todesstrafe, antwortete der Aargauer BDP-Nationalrat Bernhard Guhl, er werde mit Roland Basler reden, kündete er an.
Lieber Cedric. Ich kann dich beruhigen. Das ist weder eine Position der BDP Schweiz noch eine der BDP Kanton Aargau. Ich distanziere mich vehement von der Todesstrafe und werde mit Roland reden.
— Bernhard Guhl (@BernhardGuhl) August 4, 2019
BDP-Grossrätin und Ständeratskandidatin Maya Bally schrieb, sie sei gegen die Todesstrafe, verstehe aber, «wenn bei ganz schlimmen Verbrechen kurzfristig ganz temporär solche Gefühle aufkommen können».
1. hat Roland Basler geschrieben, man komme „in‘s Grübeln ob..“ 2. ist das keine BDP-Position 3. ich bin gegen die Todesstrafe, verstehe aber, wenn bei ganz schlimmen Verbrechen kurzfristig temporär solche Gefühle aufkommen können...
— Maya Bally (@maya_bally) August 4, 2019
Aus persönlicher Betroffenheit gehandelt
Er sei ebenfalls gegen die Todesstrafe, sagte am Montag Roland Basler gegenüber der AZ. «Die Todesstrafe passt nicht in ein zivilisiertes Land und zu unserem Rechtssystem. Ich habe sie nie gefordert und werde sie nie fordern», betont er. Er habe sich ein «sehr persönliches Urteil» über die Tat in Frankfurt gebildet und dieses auf Twitter ausgedrückt. Speziell als Vater habe ihn der Tod des Buben erschüttert und tief getroffen. Er habe sich Gedanken darüber gemacht, was eine gerechte Strafe für den Täter wäre. Eine solche gebe es wohl nicht, sei er zum Schluss gekommen. Was er sicher nicht tue, sei, einem anderen Menschen den Tod zu wünschen.
Das Thema Todesstrafe flammt in der Schweiz immer Mal wieder kurz auf, meistens von ganz rechts. Eine Eidgenössische Volksinitiative welche die Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch forderte, wurde 2010 lanciert und kurz darauf, nach reichlich Empörung, wieder zurückgezogen. Hat Roland Basler nicht über die mögliche Diskussion nachgedacht, die ein solcher Tweet auslösen kann? «Das habe ich zu wenig», gibt der BDP-Präsident zu.
Offizielle Stellungnahme der Partei
Er hat auf Twitter 105 Follower, sein Profil sei also nicht besonders bekannt, sagt er. Direkt hätten ihn denn auch nur eine knappe Handvoll Reaktionen erreicht. Doch Baslers Tweet wurde von einem Vielfachen seiner eigenen Follower gesehen. Zuerst durch den Artikel der «NZZ am Sonntag» und dann durch die Weiterverbreitung anderer Nutzer auf Social Media. Alleine Cédric Wermuth hat auf Twitter über 47 000 Follower. Das ist Basler inzwischen bewusst und er betont, dass seine Partei mit seinem Tweet nichts zu tun habe.
Die BDP Aargau verschickte eine offizielle Stellungnahme, um Klarheit zu schaffen. Sie halte fest, dass Roland Basler in keinem Tweet explizit die Einführung der Todesstrafe ins Strafrecht gefordert habe. Die BDP distanziere sich entschieden von der Todesstrafe. Eine Wiedereinführung dieser sei für die sie kein Thema. «Die abscheuliche Tat in Frankfurt verurteilt die BDP aufs Schärfste und fordert eine angemessene, harte Strafe für den Täter gemäss dem geltenden Strafrecht», so die Mitteilung.
Bis Montag habe er mit Roland Basler nicht über den Tweet geredet, sagte Bernhard Guhl auf Anfrage. Zur Aussage seines Parteipräsidenten wollte er sich nicht weiter äussern: «Ich habe alles dazu gesagt, was es zu sagen gibt».