Villnachern
Bauland gekauft, um Bauten zu verhindern: So geht die Gemeinde mit dem Vorgehen von Pro Natura um

Mit dem Kauf von Bauland in Villnachern sorgte Pro Natura vor vier Jahren für Aufsehen. Nun prüft die Gemeinde, ob das Grundstück am Dorfrand ausgezont werden soll.

Fabian Hägler
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Gekauft, um eine mögliche Überbauung zu verhindern: Das umstrittene Landstück von Pro Natura in Villnachern liegt am Dorfrand am Bergweg.

Gekauft, um eine mögliche Überbauung zu verhindern: Das umstrittene Landstück von Pro Natura in Villnachern liegt am Dorfrand am Bergweg.

«Wir wollen ein Zeichen setzen gegen die Zersiedelung» – so kommentierte Johannes Jenny, Geschäftsführer von Pro Natura Aargau, im Juni 2014 den Kauf von rund 30 Aren Magerwiese und Hecken in Villnachern.

Speziell am Landkauf der Naturschützer: Knapp ein Zehntel dieser Fläche ist Teil einer Parzelle, die in der Bauzone liegt und damit hätte überbaut werden können. Zusammen mit zwei Nachbarn erwarb Pro Natura das Land – es ist ungefähr so gross wie ein Tennisplatz und kostete 115 000 Franken. Durch den Kauf sei eine Überbauung nicht mehr möglich, teilte Pro Natura damals mit. Auf dem Grundstück hätte theoretisch ein Einfamilienhaus Platz gehabt.

Giovanni Leardini, Mediensprecher beim kantonalen Baudepartement, sagt auf Anfrage: «Grundsätzlich sind Bauzonen zum Bauen da, dies laut Raumplanungsgesetz innerhalb von 15 Jahren.»

Wenn ein Grundstück am Rand des Baugebiets mit der Absicht gekauft werde, dieses von Bauten freizuhalten, gehöre das Land eigentlich nicht mehr in die Bauzone. «Die Gemeinde ist gehalten, eine Auszonung zu prüfen, spätestens bei der nächsten Revision des Bauzonenplans», hält Leardini fest. Eine Umlegung der Bauzone an eine andere Stelle am Rand des Siedlungsgebiets sei möglich, wenn raumplanerisch eine bessere Lösung entstehe.

Leardini weist auf eine Regelung hin, die seit gut einem Jahr gilt. «Wird Bauland gehortet, also voraussichtlich nicht innert 15 Jahren überbaut, kann der Gemeinderat, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt, eine Frist zur Überbauung ansetzen.» Läuft die Frist ab, ohne dass ein Bauprojekt realisiert wurde, muss der Grundbesitzer eine Gebühr von 2 Prozent des Verkehrslandwerts pro Jahr bezahlen.

Leardini hält fest, in erster Linie sei im aktuellen Fall die Gemeinde als Planungsbehörde zuständig. Derzeit liegt die laufende Totalrevision der Zonenplanung von Villnachern beim Kanton zur Vorprüfung. Der Sprecher des Baudepartements sagt, das von Pro Natura erworbene Land sei weiterhin der Bauzone zugewiesen. Er weist darauf hin, dass auf einer Parzelle, die im Besitz von Pro Natura ist, «Bauten stehen, die grundsätzlich in die Bauzone gehören».

Benjamin Plüss, Gemeindeschreiber in Villnachern, sagt auf Anfrage der AZ, derzeit laufe die Revision der Nutzungsplanung. «Wir führen Gespräche mit dem Kanton und unserem Planungsbüro, das Verfahren läuft noch, darum lässt sich heute nicht sagen, ob die Parzelle ausgezont wird.»

Grundsätzlich vertrete die Gemeinde denselben Standpunkt wie 2014. Damals bezeichnete Gemeinderat Donat Gubler das Vorgehen der Naturschützer gegenüber dem SRF-Regionaljournal als zweischneidiges Schwert. Natürlich sei der Schutz der Natur eine gute Sache, das neue Raumplanungsgesetz schiebe der Zersiedelung aber sowieso einen Riegel. «Kleine Gemeinden wie Villnachern können gar nicht mehr neue Gebiete für Bauland einzonen», hielt Gubler fest. Darum sei es schade, dass die Parzelle von Pro Natura für mögliche Bauvorhaben verloren gehe.

Kritik von Baugewerbe-Vertreter

SVP-Grossrat Martin Keller, gelernter Maurer, studierter Bauingenieur und heute Geschäftsführer im Baugewerbe, stuft Pro Natura grundsätzlich als konstruktiv und gesprächsbereit ein. «Es gibt im Aargau allerdings sicher nicht zu wenige Schutzgebiete», macht Keller seine Sicht der Dinge klar. Er findet es zudem stossend, dass Pro Natura der grösste private Landbesitzer im Kanton ist und mit Landkäufen direkt Einfluss auf die Raumplanung nimmt.

«Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Bauland handelt, mit ihrem Vorgehen nimmt Pro Natura der Gemeinde ein Stück Entscheidungsfreiheit», sagt Keller. Er sei dagegen, Grundbesitzer zeitlich unter Druck zu setzen, ihr Land zu überbauen, und Rückzonungen anzudrohen, wenn dies nicht passiere.

Es könne immer Gründe geben, mit einer Überbauung zuzuwarten, dann lasse sich mit den Behörden eine Lösung finden. Dass aber Pro Natura mit dem Kauf von Bauland Fakten schaffe und die Gemeinde zwinge, andernorts geeignete Flächen zu suchen, sei stossend. «Der Gemeinderat hat sich ja etwas überlegt, als er die Bauzonen festlegte, ich bin darum froh, dass Villnachern ein Einzelfall ist.»