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Kanton Aargau
Der Kanton will Aargauer Volksschulen einen effizienteren und bedarfsgerechteren Einsatz der ihnen zugeteilten Ressourcen ermöglichen. Die Schulleitungen sollen künftig freier entscheiden können, für welches Angebot das Geld eingesetzt wird.
Die Aargauer Volksschulen sollen mehr Handlungsspielraum bei der Finanzierung von Pensen für Lehrpersonen und Schulleitungen erhalten. Das will der Kanton mit dem Projekt «Neue Ressourcierung der Volksschule» erreichen. Es soll ab Schuljahr 2020/21 greifen.
Die heutigen Abläufe bei der Ressourcierung der Pensen seien historisch gewachsen und kompliziert. Das heisst es im von Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP) am Donnerstag vorgestellten Bericht für die Anhörung.
Daher erhalten die 220 Volksschulen im Aargau jedes Jahr eine genaue Zahl von Lektionen für bestimmte Aufgaben zugeteilt. Die Schulen müssen dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) entsprechende Anträge stellen. Die gesprochenen Lektionen müssen zum vorgegebenen Zweck eingesetzt werden.
Das System sei nur bedingt steuerbar und schränke den Handlungsspielraum der Schulen für eine wirkungsorientierte Nutzung der Ressourcen ein, hält das BKS in seinem Bericht fest. Es könne zu ungleichen Dotationen von Schulen mit vergleichbaren Rahmenbedingungen kommen.
Der Kanton will den starren Raster lösen und setzt auf Vereinfachungen. Die Volksschulen sollen alle Lektionen pauschal zugeteilt erhalten und dann frei sein, für welche Angebot sie diese verwenden wollen. Die Schulen vor Ort haben eigenständig ein adäquates Bildungsangebot zu garantieren.
Die Zuteilung und Bemessung der Ressourcenpauschalen basiert gemäss BKS neu ausschliesslich auf objektiven und statistischen Daten. Diese seien von den Schulen nicht beeinflussbar. Aus Sicht des Regierungsrats führt dieser Systemwechsel zu einer gerechteren Zuteilung der Ressourcen.
Die Schulen sollen auf lokale Ansprüche reagieren und eigene Lösungen umsetzen. Lokale Rahmenbedingungen wie Schulgrösse, Anteil Fremdsprachigen an Schulen sollen weiterhin ausgeglichen werden können.
Elf unterschiedlich grosse Volksschulen sammelten seit Sommer 2016 erste Erfahrungen mit dem neuen Gestaltungsfreiraum. Die Zwischenergebnisse der externen Evaluation zeigen auf, dass sich die mit dem Schulversuch angestrebten primären Ziele im Grundsatz erreichen lassen, wie der Regierungsrat festhält.
Besonders geschätzt würden die erhöhten Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort. Dies führe nach Einschätzung der Schulleitungen insgesamt zu einem effizienteren und zu einem bedarfsgerechteren Einsatz des Geldes.
Im ersten Jahr sei es kaum zu Veränderungen an den Schulen gekommen. Eine Schwierigkeit für die meisten Schulleitenden sei die Tatsache gewesen, Ressourcen zurückzubehalten, um genügend Geld für allfällige Zuzüge von Kindern mit besonderem Förderbedarf zu haben.