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Kanton Aargau
Nach dem schweren Unfall vor dem Bözbergtunnel wurde der Unfallverursacher in die Psychiatrie gebracht. Nun ist er aus der U-Haft entlassen worden. Frei ist er trotzdem nicht.
Nun wurde der Unfallfahrer aus der Untersuchungshaft entlassen, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau eine Meldung des «Blick» bestätigt. Es bestehe keine Flucht- oder Kollisionsgefahr, heisst es bei der Staatsanwaltschaft.
In Freiheit sei der Beschuldigte jedoch trotzdem nicht. Für ihn wurde eine «fürsorgerische Unterbringung» angeordnet. Grund dafür sei eine ärztliche Indikation gewesen.
Was die genauen Gründe anbelangt, hält sich die Staatsanwaltschaft bedeckt. «Es hat medizinische Gründe, alles weitere ist aber privat», lässt die Staatsanwaltschaft gegenüber der «Aargauer Zeitung» verlauten.
Die Bilder zum tödlichen Unfall: