Elternbeiträge
Urteil des Bundesgerichts gefährdet Schullager – Kanton sieht Handlungsbedarf

Das Bundesgericht legte in einem Urteil Richtlinien für Elternbeiträge fest. FDP-Grossrat Titus Meier wollte nun von der Regierung wissen, ob das Klassenlager gefährdet.

Nora Güdemann
Drucken
Bei freiwilligen Skilagern darf ein höherer Beitrag von den Eltern gefordert werden. Hier Schüler aus Buchs in Elm.

Bei freiwilligen Skilagern darf ein höherer Beitrag von den Eltern gefordert werden. Hier Schüler aus Buchs in Elm.

Michael Küng

Im Durchschnitt zahlen Eltern im Aargau für eine Woche Klassenlager 160 Franken. Ein im Dezember veröffentlichtes Bundesgerichtsurteil legt aber fest, dass Eltern maximal 80 Franken pro Woche zahlen müssen. Das sei der Betrag, der bei Abwesenheit des Kindes gespart wird, sprich die Verpflegungskosten. Philipp Grolimund, Co-Präsident des Aargauer Schulleiterverbands, sagte im Januar gegenüber der AZ: «80 Franken sind das Minimum. Lager werden immer teurer, vor allem wegen des zunehmenden Sicherheits- und Verantwortungsdenkens.» Er befürchte, dass die Anzahl Klassenlager durch das Bundesgerichtsurteil noch mehr zurückgehe. Unterrichtsmaterial und Kosten für Schulanlässe werden im Kanton von den Gemeinden getragen, die dann den Eltern weitere Beträge in Rechnung stellen können.

Auf das Urteil reagierte auch das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS). Mitte Januar schickte es ein Schreiben an die Aargauer Schulen. Darin stand, dass freiwillige Elternbeiträge bei obligatorischen Anlässen weiterhin zulässig seien. Bei freiwilligen Angeboten gebe es grundsätzlich keine Grenzen für Elternbeiträge. «Die meisten Eltern werden weiterhin bereit sein, freiwillig einen etwas höheren Beitrag zu leisten», schrieb das BKS. «Auch dürfen keine Schüler aus finanziellen Gründen von schulischen Anlässen ausgeschlossen werden.» In Fällen, in denen die Eltern den Betrag für die Teilnahme an einem obligatorischen Anlass nicht aufbringen können, müsse die Schule oder die Gemeinde einen Teil der Kosten übernehmen.

Neue Finanzierungsquelle?

Für Titus Meier, FDP-Grossrat, war das Schreiben der Auslöser, einen Vorstoss im Grossen Rat einzureichen. Er kritisierte das BKS: «Die Haltung mag rechtlich korrekt sein, doch sie löst das Problem keinesfalls», schreibt er im Interpellationstext, sie sei vielmehr Grund für Verwirrung. Meier wollte vom Regierungsrat wissen, ob er der Ansicht sei, dass Schulreisen zum Schulalltag gehören. Nun liegt die Antwort des Regierungsrats vor: «Die Durchführung von Lagern, Projektwochen, Ausflügen und Exkursionen gehört zur Volksschule und bereichert den Unterrichtsalltag.» Und man sei sich bewusst, dass Handlungsbedarf betreffend Finanzierung von Schullagern bestehe.

Laut Regierungsrat sei es entscheidend, ob ein schulisches Angebot obligatorisch oder freiwillig ist. Bei Skilagern in den Ferien dürfe man von den Eltern einen höheren Betrag verlangen – höher, als die eingesparten Verpflegungskosten. Meier schlägt eine Änderung der Swisslos-Bestimmungen vor, um aus dem Fonds eine Finanzierungsquelle für Lager zu schaffen. Das sei nicht möglich, so der Regierungsrat: «Die Mittel des Swisslos-Fonds werden für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke ausgerichtet.» Obligatorische Lager seien nicht gemeinnützig.

Ausserdem fragte Meier, welche Auswirkungen das Bundesgerichtsurteil auf die Durchführung von Lagern oder Exkursionen haben wird: «Es ist schwierig, eine Prognose abzugeben», so der Regierungsrat. «Es ist aber möglich, dass weniger Schulanlässe durchgeführt werden.»