Ein heute 22-jähriger Italiener verging sich an seiner ehemaligen Nachbarin und musste sich wegen sexueller Nötigung verantworten. Aus dem Land muss er nicht, aber in eine Einrichtung für junge Erwachsene, wo er eine Ausbildung machen kann.
«Ich will dir zeigen, wo ich hingehe, wenn es mir schlecht geht.» Das sagte Dario (Namen geändert), heute 22 Jahre alt, während eines Gesprächs Ende 2020 zu seiner ehemaligen Nachbarin Laura, heute 36 Jahre alt. Sie folgte ihm in den Keller, wo er sagte, er wolle sich umbringen. Sie sagte, sie wolle gehen, worauf er sie umarmte.
Er fasste sie am Po an, küsste sie und rieb sich an ihr. Als sie sagte, sie wolle das nicht, und versuchte, zur Kellertür zu gehen, hielt er sie fest. Er packte seinen Penis aus und führte ihre Hand daran, griff ihr an Brüste und Vulva. Aus Angst vor Schlimmerem liess Laura, die wie gelähmt war, dies zu, bis Dario vor ihr ejakuliert hatte. Danach liess er sie gehen, sagte ihr aber noch, sie solle ihn nicht anzeigen.
So weit decken sich die Aussagen von Dario und Laura. Vor dem Bezirksgericht Lenzburg sagte Dario: «Ich bereue es sehr, eine Frau auf diese Weise geschädigt zu haben.» Er empfinde das aber nicht als sexuelle Nötigung. Es sei ihm an diesem Tag schlecht gegangen und er habe unter Cannabiseinfluss gestanden, weshalb er «nicht klar denken konnte».
Anders sah dies die Staatsanwaltschaft, die für den Italiener zwei Jahre Gefängnis, zehn Jahre Landesverweis und eine stationäre Therapie in einer Einrichtung für junge Erwachsene forderte. Der Tatbestand der sexuellen Nötigung sei erfüllt, so der Staatsanwalt:
«Dario hat mehrere Nötigungshandlungen vorgenommen. Er isolierte Laura, baute psychischen Druck auf und wandte durch das Festhalten auch körperliche Gewalt an.»
Von Laura könne nicht mehr Widerstand verlangt werden als der, den sie geleistet habe: «Das Opfer muss sich nicht auf einen Kampf einlassen und Verletzungen in Kauf nehmen.» Die Gefängnisstrafe sei unbedingt auszusprechen, so der Staatsanwalt weiter. Ein Gutachter habe Dario Rückfallgefahr attestiert.
Darios Anwalt stellte den Tatbestand der sexuellen Nötigung in Frage. Der Vorfall sei als sexuelle Belästigung einzustufen und Dario, da er dafür nicht angeklagt war, freizusprechen. «Sein Verhalten war keine intensive Einwirkung. Laura folgte ihm freiwillig und war nicht komplett widerstandsunfähig, da sie ja zweimal gehen wollte beziehungsweise ging», so der Anwalt.
Zudem sei die Aussage, Dario habe Laura in den Keller «gelockt», um sich an ihr zu vergehen, nur eine Hypothese.
«Dass er die Absicht schon dann gehabt haben soll, lässt sich nicht beweisen.»
Das würde einen perfiden, berechnenden Plan und damit eine höhere Intelligenz bedingen als die, welche Dario besitze. Auch machte der Anwalt den Drogeneinfluss geltend. Seither habe Dario mit ambulanter Therapie aber eine erhebliche Entwicklung durchgemacht: «Er ist inzwischen drogenfrei und versucht, Ordnung in sein Leben zu bringen.»
Gerichtspräsidentin Eva Lüscher folgte allerdings grösstenteils der Argumentation des Staatsanwalts. Dario ist schuldig der sexuellen Nötigung und muss 1,5 Jahre ins Gefängnis. Vorher wird er in eine Einrichtung für junge Erwachsene eingewiesen
Auf den Landesverweis verzichtete Lüscher dagegen gemäss der Härtefallklausel:
«Dario ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen, seine Familie ist hier. Seine berufliche Integration ist zwar schwierig zu beurteilen, er ist aber arbeitswillig und hat auch immer wieder gearbeitet.»
Der Tatbestand der sexuellen Nötigung sei erstellt, begründete Lüscher. «Sexuelle Belästigung meint flüchtige Berührungen über Kleidern, ein Reiben und lange andauernde Griffe unter Kleidern oder an Genitalien sind damit nicht gemeint.»
Das Festhalten sei eine Gewaltanwendung, und auch verbaler Widerstand, über den sich der Täter hinwegsetze, reiche als Widerstand aus. Lüscher sagte weiter: «Wann seine Absichten zu den Handlungen entstanden sind, spielt am Ende keine Rolle. Entscheidend ist, dass er sie gefasst und umgesetzt hat.»
Mildernd ausgewirkt habe sich die Tatsache, dass Darios Handlungen sich im Vergleich zu anderen, die unter sexuelle Nötigung fallen, im unteren Bereich bewegen. Ebenso die schwierige Kindheit, in der Dario vom Vater geschlagen worden war, Mobbingerfahrungen und sein Alter. Trotzdem bestehe gemäss Gutachten und Aussage der aktuellen Therapeutin immer noch Handlungsbedarf.
«Die Empathiefähigkeit ist noch nicht, wie sie sein sollte. Zudem besteht Rückfallgefahr.»
Deshalb die Einweisung in eine Einrichtung für junge Erwachsene, wo Dario zudem eine Ausbildung machen könne.
Auferlegt werden Dario die Gerichtskosten von insgesamt 20’500 Franken und die Anklagegebühr von 2200 Franken. Auch muss er Laura die geforderte Genugtuung von 1000 Franken zahlen. Darios Anwaltskosten (14’000 Franken) trägt vorerst die Lenzburger Gerichtskasse, bis seine finanzielle Lage eine Rückforderung erlaubt.