Wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe wurde ein 60-Jähriger schuldig gesprochen.
Unter dem Titel «Schuldenlast macht Sanitär zum Gärtner» war am 7. Dezember an dieser Stelle der Bericht über eine Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zurzach zu lesen. Der 30-jährige Timur (alle Namen geändert) war als Mittäter beim Aufbau einer Hanf-Indoor-Anlage in Kleindöttingen zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten bedingt und 2000 Franken Busse verurteilt worden. Eine gute Woche später steht mit Michael der Initiant und Drahtzieher des Unternehmens vor Schranken. Mittelgross und hager ist der unauffällige 60-jährige gebürtigen Deutschen, dem man sein Alter nicht ansieht. Selbst die 65 Tage, die er im Frühsommer in U-Haft verbrachte, liessen in seinem hellbraunen Haar kein einziges graues Haar wachsen.
Als IT-Fachmann ist Michael schon viele Jahre bei einer grossen Firma angestellt. Über seinen Lohn wird vor Gericht nicht geredet. Zu erfahren ist nur, dass er Steuerschulden hat, nicht aber wie hoch diese sind. Klar ist jedoch, dass sich Michaels Schulden am Ende der Verhandlung um knapp 42’000 Franken erhöht haben.
Da es sich, wie schon bei Timur, um ein abgekürztes Verfahren handelt, ist das Urteil rechtskräftig: Wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe ist Michael zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bedingt auf drei Jahre, zu einer Busse von 3000 Franken sowie zur Übernahme der entstandenen Untersuchungskosten in Höhe von 34’601.40 Franken, der Anklagegebühr von 1800 Franken und 2500 Franken Gerichtsgebühr verurteilt. Die Kosten des amtlichen Verteidigers gehen einstweilen auf Staatskosten.
Bei der – wie in solchen Verfahren üblich – nur kurzen Befragung durch Gerichtspräsident Cyrill Kramer ist zu erfahren, dass Michael in den von ihm für notabene 4550 Franken monatlich gemieteten Räumlichkeiten ursprünglich einen Nebenverdienst im Bereich Fahrzeugausbau geplant hatte. Als Corona ihm einen Strich durch die Rechnung machte, wich er zwecks Grünpflanzen-Anbau im Sommer 2020 ins Untergeschoss aus.
«Mittelfristig hatte ich die Produktion von legalem Hanf beabsichtigt.»
Kurzfristig allerdings lockten jene Pflänzchen, deren THC-Gehalt bedeutend attraktivere Verdienste garantiert.
Wie viel Geld Michael in die Hand genommen hatte, um am 1. August 2020 den Bau der Indoor-Anlage in Angriff zu nehmen, ist nicht bekannt. Es dürfte jedenfalls eine erkleckliche Summe gewesen sein, betrachtet man die in der Anklageschrift aufgeführte Liste der, von der Polizei beschlagnahmten Gegenstände.
Nur knapp drei Monate nachdem Michael und Timur Mitte Februar dieses Jahres die ersten 12 Kilo Cannabis geerntet und einen Monat nachdem sie knapp 2000 weitere Stecklinge gesetzt hatten, war der Plantage am 11. Mai behördlich der Garaus gemacht worden. Im Gegensatz zu Timur war Michael in U-Haft genommen worden.
Die in drei Fässern gelagerten gut 33 Kilo Cannabis-Schnittgut und die 55 Gramm Marihuana aus einem Trocknungsraum waren zwecks Vernichtung ins Polizeikommando in Aarau überführt und die Infrastruktur der Anlage einer Recycling-Firma übergeben worden. Insgesamt waren das 454 Objekte - die 11 Paletten mit total 3000 Liter Pflanzenerde nicht eingerechnet. Allein die 72 neuen, sowie 58 gebrauchten Pflanzen-Wachstums-Lampen dürften einen Wert von über 10'000 Franken gehabt haben. Nebst Objekten, deren Aufgabe sich Indoor-Laien nicht erschliesst, wurden unter anderem Heizlüfter, Wassersauger, 17 Elektroverteilkästen und Ventilatoren sichergestellt.
Nach kurzer Beratung bestätigte das Gericht den Schuldspruch und die Sanktion – 18 Monate bedingt auf drei Jahre, 3000 Franken Busse und die Kostenübernahme. Angesichts der Tatsache, dass Michael nicht vorbestraft ist, sei das Strafmass angemessen, so Gerichtspräsident Cyrill Kramer. Mit den Worten «ich hoffe, dass sie nicht rückfällig werden», entliess er den 60-Jährigen.