Ein Landwirt war mit seinem Traktor auf der Mellikonerstrasse in Rekingen unterwegs, als er aus seinem Anhänger Bauschutt verlor. Vor dem Bezirksgericht beteuerte er seine Unschuld – vergebens.
«Ich habe Einsprache erhoben, weil es an der Verhältnismässigkeit fehlt und weil ich für etwas verurteilt werden soll, für das ich nicht viel kann», erklärte der Beschuldigte vor Gericht. «Das war ein technischer Defekt.» Der gut 60 Jahre alte Landwirt aus dem Zurzibiet war wegen ungenügender Sicherung der Ladung per Strafbefehl zu einer Busse von 400 Franken verurteilt worden.
Gemäss Anklage war er im August des vergangenen Jahres auf der Mellikonerstrasse in Rekingen mit Traktor und Anhänger unterwegs. Auf dem Anhänger befand sich ein Rollcontainer mit Bauschutt. «Während der Fahrt», so die Anklage, «öffnete sich die Rampe des Rollcontainers, worauf Bauschutt auf einer Länge von ca. 300 Metern auf der Mellikonerstrasse verloren, respektive verteilt, und die Fahrbahn verschmutzt wurde.»
Unmittelbar nach dem Vorfall war der Beschuldigte durch die Polizei angehalten worden. Dabei hatte er eingestanden, dass er der Verursacher der Fahrbahnverschmutzung sei.
Nachdem der Landwirt Einsprache gegen den Strafbefehl erhob, hatte sich Bezirksgerichtspräsident Cyrill Kramer als Einzelrichter mit der Angelegenheit zu befassen.
«Die Polizisten haben sich sehr korrekt verhalten», erklärte der Beschuldigte vor Gericht. «Aber ich habe einfach das Gefühl, dass ich zu Unrecht verurteilt werden soll. Natürlich muss sich der Staatsanwalt auf die Beanstandung der Polizisten stützen. Er hat das aber einfach übernommen.»
Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, womit der Beschuldigte nicht einverstanden sei, machte dieser geltend: «Dass sich die Klappe geöffnet hat, ist auf einen technischen Defekt zurückzuführen.» Er habe vor der Abfahrt kontrolliert, ob der Anhänger korrekt beladen war. Er habe auch nicht feststellen können, dass die Klappe des Containers nicht ordnungsgemäss geschlossen gewesen sei. Er könne sich daher nur vorstellen, dass sie sich wegen der Erschütterungen auf der unebenen Strasse geöffnet habe. Daher könne keine Rede von ungenügender Sicherung der Ladung sein.
Auf den Einwand des Gerichtspräsidenten, dass der Beschuldigte die Verantwortung für den Vorfall ohne Erklärung anerkannt habe und erst jetzt vor Gericht eine nicht mehr überprüfbare Erklärung vorbringe, obwohl Gelegenheit für eine Beweisergänzung bestanden habe, meinte der Beschuldigte, dass es Sache der Polizei gewesen wäre, die Sache zu überprüfen.
Auf den dringenden Rat des Gerichtspräsidenten, die Einsprache wegen ihrer Aussichtslosigkeit zurückzuziehen, wollte der Beschuldigte nicht eingehen. «Ich habe mehrmals kontrolliert», betonte er. «Ich warte jetzt das Urteil ab.»
In diesem Urteil wurde der Beschuldigte im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Zudem muss er die Kosten von 500 Franken für den Strafbefehl sowie die Gerichtsgebühr von 800 Franken tragen.