Bezirksgericht Zurzach
Missbrauch von Ausweisen und Kontrollschildern: Fahrzeughalter lebt inzwischen im Ausland

Dem Halter eines Personenwagens war vom Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau eine Verfügung ins Haus geflattert, wonach er innert fünf Tagen den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder seines Wagens, die ihm entzogen worden waren, abgeben sollte. Das machte er nicht - und spürt jetzt die Folgen.

Louis Probst
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Der Angeklagte blieb der Verhandlung am Bezirksgericht fern. Er lebt inzwischen in Sizilien.

Der Angeklagte blieb der Verhandlung am Bezirksgericht fern. Er lebt inzwischen in Sizilien.

Bild: Sandra Ardizzone

«Pflichtwidrig unvorsichtig», so der Staatsanwalt, war der Mann – ein italienischer Staatsangehöriger im Rentenalter, der in der Schweiz gewohnt hatte, inzwischen aber in seine Heimat zurückgekehrt ist – der behördlichen Aufforderung nicht nachgekommen. In der Folge war ihm ein Strafbefehl präsentiert worden. Weil ihm die Busse offenbar zu happig erschienen war, hatte der Beschuldigte Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben.

Damit hatte sich das Bezirksgericht Zurzach mit der Angelegenheit zu befassen. Die Staatsanwaltschaft beantragte, wegen Missbrauch von Ausweisen und Schildern gemäss Strassenverkehrsgesetz, eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 100 Franken, bedingt erlassen bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken. Alles selbstverständlich unter Kostenfolge von 600 Franken für die Strafbefehlsgebühr.

Strafbefehl wird rechtskräftig

Zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zurzach erschien der Beschuldigte, der inzwischen in Sizilien wohnt, jedoch nicht. Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatte der im Aargau wohnhafte Sohn des Beschuldigten das Gericht davon in Kenntnis gesetzt, dass sein Vater nicht zur Verhandlung kommen würde. Dabei hatte er unter anderem geltend gemacht, dass die sizilianischen Behörden nicht so speditiv arbeiten würden, wie das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau.

Zudem hatte er auf die suboptimale finanzielle Situation seines Vaters hingewiesen. Wie Bezirksgerichtspräsident Cyrill Kramer erklärte, führe das Fernbleiben des Beschuldigten von der Verhandlung dazu, dass eine gesetzliche Fiktion Platz greife. Durch das Nichterscheinen habe der Beschuldigte nämlich in Kauf genommen, dass das als Rückzug der Einsprache gegen den Strafbefehl gewertet werde.

Wo sind die Kontrollschilder?

Das Gericht stellte denn auch fest, dass der Strafbefehl in Rechtskraft erwächst. Damit hat der Beschuldigte jetzt neben der Busse von 500 Franken und der Strafbefehlsgebühr von 600 Franken auch noch eine Gerichtsgebühr von 500 Franken zu bezahlen. Offen blieb, ob die Kontrollschilder und der Fahrzeugausweis inzwischen in Schafisheim eingetroffen sind oder ob sie sich noch auf dem Weg von Sizilien in den Aargau befinden.