Bezirksgericht Zurzach
Nach dem Stinkefinger ein Kinnhaken: Ein Autofahrer rastet aus – und trifft sein Opfer vor Gericht wieder

Ein Autofahrer wurde nach seinem Wutausbruch per Strafbefehl verurteilt. Dagegen erhob aber nicht er selbst Einsprache, sondern der Geschädigte.

Rosmarie Mehlin
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Zuerst zeigte ein Autofahrer einem anderen den Stinkefinger, dann wurde er handgreiflich. (Symbolbild)

Zuerst zeigte ein Autofahrer einem anderen den Stinkefinger, dann wurde er handgreiflich. (Symbolbild)

Keystone

Es war ein Samstag im Februar vergangenen Jahres: Boris (alle Namen geändert) war mit seiner Frau im Auto von Waldshut nach Bad Zurzach zum Einkaufen unterwegs. Am deutschen Zoll bei Koblenz versuchte Automobilist Ardit, nach dem Abstempeln einzuspuren. Als der vor Boris fahrende Wagen dies Ardit ermöglichte, wurde Boris sauer, nahm auf der Schweizer Seite die Verfolgung von Ardit auf und zeigte ihm im Kreisel den Stinkefinger.

Als Ardit das realisierte, hielt er nach der Eisenbahnbrücke neben der Hauptstrasse an. Der 48-jährige Boris tat dies unverzüglich ebenfalls, stieg aus, riss Ardits Fahrertür auf und schlug auf den 32-Jährigen ein. Danach stieg auch Ardit aus, und Boris verpasste ihm einen Kinnhaken, der den Kosovaren kurz k. o. schlug und zu Boden gehen liess. Dort malträtierte Boris ihn so lange weiter, bis seine Frau dazwischen ging.

Der Geschädigte erhob Einsprache

Ein knappes Jahr später wurde Boris wegen einfacher Körperverletzung und Beschimpfung (Stinkefinger zeigen) per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 16 800 Franken, bedingt auf zwei Jahre, sowie 1200 Franken Busse verurteilt. Dagegen erhob aber nicht Boris, sondern Ardit Einsprache. Dass ein Geschädigter dies tun kann, wurde 2015 durch ein Bundesgerichtsurteil möglich.

Der Kinnhaken hatte eine Unterkieferfraktur zur Folge gehabt, welche zwei Operationen erforderlich machte. Der Anwalt des Kosovaren betonte, eine solche Verletzung berechtige den Geschädigten, juristischen Beistand zu beanspruchen und Zivilansprüche zu stellen. Er beantragte, dass Boris seinem Mandanten eine Genugtuung von mindestens 2000 Franken, die Kosten für die zahlreich notwendig gewesenen Fahrten zum Arzt und ins Spital sowie die Anwaltskosten zahlen müsse.

Boris besteht auf Übersetzerin – obwohl er seit 20 Jahren in Deutschland eingebürgert ist

Der gebürtige Russe Boris hatte kurz nach der Wende in Ostberlin Militärdienst geleistet, lebt mit seiner deutschen Frau seit 20 Jahren in Waldshut und ist in Deutschland eingebürgert. Zum Erstaunen von Einzelrichter Cyrill Kramer bestand Boris aber auf einer Übersetzerin, die während der Verhandlung sehr viel zu tun hatte.

Wortreich liess Boris übersetzen, dass Ardit ihm den Stinkefinger gezeigt und nicht umgekehrt, dass er Ardit nur geschubst, der hingegen ihn zuerst geschlagen habe. Nach längerem Überlegen gab Boris den Kinnhaken schliesslich kleinlaut zu.

Einzelrichter Cyrill Kramer erhob den Strafbefehl zum Urteil und verwies Ardits Forderungen auf den Zivilweg. Die Gerichts- und Anklagegebühr sowie Auslagen in Höhe von insgesamt 4031 Franken müssen Boris und Ardit je zur Hälfte übernehmen.