Wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz hat sich ein 30-Jähriger vor dem Bezirksgericht verantworten müssen. Er half, fast 3000 Cannabis-Pflanzen zu kultivieren.
Der 30-jährige Timur (Name geändert), seit fünf Jahren verheiratet – «leider noch kinderlos» – ist gelernter Sanitärinstallateur, arbeitet zurzeit aber als Elektromechaniker. Zwischenzeitlich war er auch mal gärtnerisch tätig, was ihm jedoch gar nicht gut bekommen ist. Vielmehr hat ihm das Pflanzen von Stecklingen kürzlich in Zurzach vor Gericht gebracht.
Es ist unschwer zu erraten: Timur hatte weder Chabis, noch Kohl und auch keine Stiefmütterchen angepflanzt, sondern Cannabis und zwar ausschliesslich weibliche Pflanzen. Dies nicht etwa, weil Timur ein Macho wäre, sondern weil unbefruchtete weibliche Blüten – im Gegensatz zu jener männlichen Pflanze – besonders reich an THC sind, also jenem Stoff, aus dem berauschende Träume sein können.
Angefangen hatte das Ganze, nach dem Timur mit dem Versuch, sich selbstständig zu machen kläglich gescheitert war und sich bei ihm offene Rechnungen in beängstigendem Mass häuften. Just da hatte ihn ein Kumpel um Mithilfe beim Ausbau von gemieteten Räumlichkeiten gebeten.
«Da ich handwerklich sehr begabt bin und dringend Geld für brauchte, habe ich zugesagt», erklärte der 30-Jährige gegenüber Einzelrichter Cyrill Kramer. Kleinlaut fügte er an «gross überlegt habe ich, ehrlich gesagt nichts.»
Ab August letzten Jahres hatte der 30-Jährige dem doppelt so alten Kumpel zunächst Gipswände geliefert und aufgestellt. Nach vollendetem Ausbau hatte er ab Dezember beim Pflanzen von zunächst 900 Cannabis-Stecklingen mit Hand angelegt. Im April wurde die Anlage mit seiner Mithilfe um 1975 weitere Pflänzchen erweitert.
Spätestens da, so der Richter, müsse Timur sich doch Gedanken darüber gemacht haben, dass die Anlage und damit auch sein Tun illegal waren. Mit leichtem Schulterzucken ringt er sich ein leises:
«Ehrlich gesagt habe ich nicht ans Aussteigen gedacht.»
Na ja, schliesslich und endlich war Timur bereits mehrere Monate in dem Unternehmen tätig und ging von einem monatlichen Verdienst von mindestens 5000 Franken ab der zweiten Ernte aus.
Allerdings machte die Polizei ihm und dem Kumpel einen dicken Strich durch die Rechnung, indem sie am 11. Mai die Indoor-Anlage aushob. Sichergestellt wurden dabei von der ersten Ernte noch gut 33 Kilo Cannabis im Wert von gegen 300'000 Franken.
Beschuldigt der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe hatte der Staatsanwalt für Timur eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, bedingt auf zwei Jahre, sowie 2000 Franken Busse gefordert.
Mit seinem amtlichen Verteidiger war der 30-Jährige zum Schluss gekommen, die Strafe zu akzeptieren. In einem so genannten abgekürzten Verfahren oblag dem Richter, ob Schuldspruch und Strafe rechtlich korrekt sind und Timur tatsächlich beides akzeptiert. Cyrill Kramer erhob den Antrag des Staatsanwaltes zum nunmehr rechtsgültigen Urteil.