Böttstein/Villigen
Hydraulisches Kraftwerk Beznau: Bauernverband wehrt sich gegen ökologische Ausgleichsmassnahmen auf Fruchtfolgeflächen

Der Bauernverband Aargau unterstützt die Neukonzessionierung des hydraulischen Kraftwerks Beznau und die damit verbundene Nutzung der Wasserkraft für die nächsten 30 Jahre. Dennoch macht sich Unmut breit.

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Nicht umweltbewusst, wenn beste landwirtschaftliche Böden nicht mehr für die Ernährungssicherheit dienen können, kritisiert der Bauernverband.

Nicht umweltbewusst, wenn beste landwirtschaftliche Böden nicht mehr für die Ernährungssicherheit dienen können, kritisiert der Bauernverband.

zvg

In seiner Stellungnahme zur Richtplananpassung in den Gemeinden Böttstein und Villigen, wehrt sich der BVA gegen die Reduktion von über fünf Hektaren Fruchtfolgeflächen, welche im Zusammenhang mit der Neukonzessionierung des hydraulischen Kraftwerks Beznau stehen.

Es sei ein grosser Widerspruch, dass ein ökologischer Ausgleich zum Verlust von Fruchtfolgeflächen führen soll, so der BVA. Es sei nicht umweltbewusst, wenn beste landwirtschaftliche Böden folglich nicht mehr für die Ernährungssicherheit dienen können und im Gegenzug Produkte importiert werden müssen, die weniger nachhaltig sind.

Während die Schweiz rund 45 Prozent der Nahrungsmittel einführt, beträgt der konsumbedingte Umweltabdruck für diese Importprodukte 75 Prozent. Die Importe seien somit nachweislich weniger ökologisch, heisst es weiter.

«Dabei wird nicht einmal berücksichtigt, dass damit indirekt der Bevölkerung armer Länder das Essen weggenommen wird. Der ökologische Ausgleich ist demnach so zu gestalten, damit dieser kein Verlust von Fruchtfolgefläche zur Folge hat», betont der BVA.

Weitere Bedingungen und Vorschläge

Generell stellt der BVA in Frage, ob insbesondere flächenmässig so viele Massnahmen nötig sind. Denn es findet ja kein Ausbau der Wasserkraft statt und die Einschränkung der Gewässer infolge der Wassernutzung ist demzufolge nicht grösser. Sollte der Forderung wider Erwarten nicht nachgekommen werden, so schlägt der BVA Optimierungen vor:

Generell zeige die Erfahrung, dass es gar nicht nötig sei, einen Warteraum in einem Wildtierkorridor derart stark ökologisch auszugestalten. Geeignete Leitstrukturen und gewisse Einschränkungen in der Bewirtschaftung würden aureichen, dass ein Wildtierkorridor funktioniert. So könne diese Fläche auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.

Ausserdem seien die Massnahmen wie etwa Feuchtgebiete so anzulegen, dass die Restflächen landwirtschaftlich rationell genutzt werden könnten.

Die Naturschutzflächen sollten überdies als landwirtschaftliche Nutzfläche angerechnet werden können und der Unterhalt ist durch die Landwirte und Landwirtinnen zu tätigen. Dies habe sich als kostengünstige Variante in verschiedenen anderen Gebieten bewährt.

Verlust von Fruchtfolgeflächen vollständig kompensieren

«Nach dem Ablauf der Konzession nach 30 Jahren sind die ökologischen Massnahmen zurückzubauen (Rückbaurevers)», fordert der BVA vor. Bei einer Verlängerung der Konzession könnten diese jetzt getätigten Schritte angerechnet werden, sodass nicht bei jeder Neukonzessionierung neue Massnahmen fällig würden. Das wäre auch nicht begründbar.

In jedem Falle sei ein Verlust von Fruchtfolgeflächen vollständig zu kompensieren und der abgetragene Humus auf geeigneten Flächen zu verwerten.