Interview
Franziska Roth über Aargauer Skandalarzt Shah: «Wir hatten keine Hinweise auf frühere Verurteilungen»

Regierungsrätin Franziska Roth räumt ein, dass das Gesundheitsdepartement nichts von den Vorstrafen von Hareshchandra Shah wusste. Fehler beim Kanton sieht sie trotzdem nicht.

Philipp Zimmermann
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Frau Roth, wie bewerten Sie das Urteil des Bundesgerichts?

Wir sind natürlich froh, dass das Bundesgericht unseren Entscheid stützt und uns recht gegeben hat. Wir hatten Herrn Shah ja die Berufsausübungsbewilligung zum Schutz der Bevölkerung entzogen.

Wie kontrollieren Sie, dass Herr Shah die Praxis nach 60 Tagen tatsächlich schliesst?

Ich erwarte, dass er dieser Pflicht nun nachkommt und seine Praxis auflöst. Auch dass er seine Patientinnen und Patienten darüber informiert, wie sie ihre Krankengeschichte bei ihm beziehen können. Selbstverständlich werden wir das überprüfen.

Wie stellen Sie sicher, dass er nicht weiter Patienten behandelt?

Wenn wir Hinweise hätten, dass er weiter praktizieren würde, dann müssten wir einschreiten. Er muss jetzt das Praxisschild abmontieren, dass man von aussen sieht, dass die Praxis nicht mehr besteht. Er muss sich bewusst sein: Wenn er weiter praktiziert, wird er sich dafür strafrechtlich verantworten müssen.

Darf er seine Praxis weiterführen, solange er selbst nicht praktiziert und jemanden als Arzt einstellt, wie dies Ingo Malm getan hat?

Das ist theoretisch denkbar, aber nicht unter seinem Namen. Allerdings müsste bei meinem Departement ein entsprechendes Gesuch von einer Ärztin oder einem Arzt gestellt werden. Das ist bisher nicht geschehen.

Wie stellen Sie sicher, dass er die Patientendossiers herausgibt?

Es ist seine Pflicht, seine Patientinnen und Patienten zu informieren und die Dossiers herauszugeben. Wenn Patienten diese nicht erhalten sollten, können sie sich an uns wenden.

Herr Shah wurde in Deutschland wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und weiteren Delikten verurteilt. Er sass auch eine Gefängnisstrafe ab. Haben Sie das gewusst?

Nein, davon hatten wir keine Kenntnis.

Wie hat der Kanton im Jahr 2008, bevor Herr Shah im Aargau seine Praxis eröffnete, abgeklärt, ob er in Deutschland verurteilt wurde?

Er hat die Berufsausübungsbewilligung 2008 erhalten, unter anderem gestützt auf das Führungszeugnis aus Deutschland. Wir haben auch weitere Unterlagen eingefordert. Nach dem, was dem Departement damals vorlag, haben wir korrekt gehandelt.

Wieso hat das Gesundheitsdepartement kein aktuelles Führungszeugnis eingefordert, gerade nach dem Urteil des Bezirksgerichts Zurzach wegen Betäubungsmitteldelikten?

Wir hatten auch nach diesem Urteil keine Hinweise auf allfällige Verurteilungen in Deutschland.
Aus heutiger Sicht hätte Herr Shah nie im Aargau praktizieren dürfen.

Was lief falsch?

Das Führungszeugnis war in Ordnung, wir haben uns darauf abgestützt und hatten keine anderen Hinweise.

Was tut das Gesundheitsdepartement, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern?

Ich gehe davon aus, dass es ein absoluter Einzelfall ist. Man muss ja darauf vertrauen können, dass die Unterlagen korrekt sind, die jemand vorlegt. Wir haben aber in den letzten 10 Jahren unsere Praxis verschärft und fordern Unterlagen konsequent ein.