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Der Zürcher Audi-Fahrer, der trotz Haltezeichen an Regionalpolizist Roger Schneider vorbeifuhr und dabei auch noch telefonierte, sorgte für reichlich Empörung. Mit welchem Strafmass hat der Verkehrssünder nun zu rechnen? Die az hat nachgefragt.
Eigentlich wollte Regionalpolizist Roger Schneider Kinder und Autolenker für den Schulbeginn sensibilisieren. Doch ein Audi-Fahrer mit Zürcher Kontrollschildern wollte davon offenbar nichts wissen und rauschte im Kreisverkehr am Polizisten vorbei – dabei ignorierte er nicht nur Roger Schneiders Haltezeichen, er telefonierte auch noch.
Die Szene, die vom Regionalsender Tele M1 live aufgezeichnet wurde, sorgte bei den az-Lesern für reichlich Empörung. «Solche Rüpel sollte man von der Strasse fernhalten», findet ein Leser. «Billet mindestens sechs Monate weg», fordert ein anderer.
Schliesslich habe der Lenker des Autos nicht nur verbotenerweise mit dem Handy telefoniert, sondern auch noch ein polizeiliches Haltesignal missachtet.
Doch die Forderungen der Leser bleiben wohl ungehört, wie Regionalpolizist Roger Schneider auf Anfrage der az erklärt. «Die Verwendung eines Telefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt ist klar verboten und wird mit einer Ordnungsbusse bestraft», so der 52-Jährige.
«Der Autolenker war komplett abgelenkt und hat mich gar nicht gesehen», führt der Regionalpolizist weiter aus. «Darum kann man in diesem Fall nicht von einer Missachtung eines Haltezeichens sprechen.»
Liegt durch die ablenkende Tätigkeit des Telefonierens eine Grobfahrlässigkeit vor, sei ein Rapport an die Staatsanwaltschaft möglich.
Die Verhältnismässigkeit einer Verkehrsübertretung müsse immer vom Polizisten vor Ort abgeschätzt werden, so Schneider. «Der Fall wird natürlich geahndet», erklärt der Regionalpolizist und fügt hinzu: «Dies aber im Rahmen unserer Möglichkeiten.» (luk)