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Zurzibiet
Ein Raser wurde im Ausserortsbereich von Leibstadt mit 193 km/h geblitzt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe und Busse verurteilt. Weil er seinen Wagen behalten wollte, zog er den Fall vor das Obergericht – und fand dort kein kein Gehör.
An einem Sonntag im Juli vergangenen Jahres hatte Markus (Name geändert) einen Zurzibieter Rekord aufgestellt: Im Ausserortsbereich von Leibstadt war er am Steuer seines Mercedes AMG mit 193 km/h geblitzt worden. «Es war die höchste, je in diesem Bezirk gemessene Geschwindigkeit», hatte Cyrill Kramer, Präsident des Bezirksgerichts Zurzach, am 6. Januar an der Verhandlung erwähnt.
Schuldig der qualifizierten groben Verkehrsregelverletzung hatte das Bezirksgericht Zurzach – den Anträgen des Staatsanwaltes folgend – Markus zu 22 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt mit einer dreijährigen Probezeit und 2000 Franken Busse verurteilt. Von einer Landesverweisung des Deutschen, der seit 16 Jahren in der Schweiz lebt, sah das Gericht ab, ordnete jedoch den Einzug des Mercedes-Benz E63 AMG T mit 513 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h an.
Dieser Punkt traf den 47-Jährigen besonders hart, weil gerade dieser Wagen ihm sehr am Herzen liegt. «Er bedeutet mir sehr viel, weil er ein Erbstück meiner verstorbenen Ehefrau ist. Sie hat ihn gekauft, weil ich ein Mercedes-Fan bin», hatte Markus an der Verhandlung in Zurzach beteuert. Dies bekräftigte Markus, indem er das Urteil ausschliesslich wegen der Einziehung des Wagens ans Obergericht weiterzog, die bedingte Freiheitsstrafe und die Busse hingegen akzeptierte.
Nun liegt der Entscheid der zweiten Instanz vor: Die Berufung, die sich als vollumfänglich unbegründet erweise, wird abgewiesen. Markus habe mit der krassen Missachtung der Höchstgeschwindigkeit «in skrupelloser Weise hemmungs-, bedenken- und gewissenlos» gehandelt. Es sei davon auszugehen, dass der 47-Jährige durch die Einziehung des Mercedes von weiteren groben Verkehrsregelverletzungen abgehalten werden könne, was heisse, «dass die Einziehung geeignet, erforderlich und zumutbar» sei, begründet das Obergericht.
Allerdings hält dieses weiter fest, dass Markus Eigentümer von drei weiteren Fahrzeugen ist – je eines Mercedes mit 388 PS und 170 PS, eines Nissan mit 141 PS – sowie eines Motorrads mit 90 PS. Auch wenn somit das Risiko eines erneuten Geschwindigkeitsexzesses nicht entfalle, «wird durch die Einziehung des leistungsstärksten Wagens eine erneute (massive) Geschwindigkeitsüberschreitung zumindest erschwert».
Laut dem Obergerichts-Urteil wird der eingezogene Wagen verwertet. «Der Erlös ist in erster Linie für die aufgelaufenen Aufbewahrungs- und Verwertungskosten zu verwenden.» Falls diese Kosten aus dem Erlös nicht oder nur teilweise beglichen werden können, wird Markus für den Rest zur Kasse gebeten.
Resultiert aus der Verwertung ein Überschuss, ist dieser mit den Verfahrenskosten und anschliessend der Busse zu verrechnen. Mit den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und den 4000 Franken, welche das Obergericht Markus nun in Rechnung stellt, sind das rund 10'000 Franken