Startseite
Aargau
Zurzibiet
Einige Krankenkassen forderten vom Klingnauer Skandalarzt Hareshchandra Shah Geld wegen zu hoher Rechnungen zurück. Die Parteien haben nun einen Vergleich abgeschlossen – nicht zum ersten Mal. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung wurde Shah ausserdem beobachtet.
Letztes Jahr behielt sich die Krankenkasse CSS noch eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Hausarzt Hareshchandra Shah (84) aus Klingnau vor. Dieser war wegen sehr hohen Rechnungen aufgefallen, die er Patienten gestellt hatte. Mit 4000 Franken pro Patient lagen seine Kosten pro Patient weit über dem Durchschnitt. Seit 4. Dezember 2018 darf er im Aargau definitiv nicht mehr praktizieren: Das Bundesgericht wies damals seine Beschwerde gegen den Entzug der Berufsbewilligung ab, welche das kantonale Gesundheitsdepartement verfügt hatte. Shah hatte Drogen an Süchtige verkauft und wurde dafür verurteilt. AZ-Recherchen deckten zudem auf, dass er in Deutschland vorbestraft war und die Berufsbewilligung verloren hatte, ohne dass der Kanton davon wusste.
Eine Anzeige wegen Betrugs ging bei der Aargauer Staatsanwaltschaft seither nicht ein. «Es ist auch kein Verfahren hängig», sagt Sprecherin Fiona Strebel. «Die CSS hat keine Strafanzeige eingereicht», bestätigt Sprecherin Christina Wettstein. Die betroffenen Krankenkassen – gemäss AZ-Informationen einige – hatten ihrem Branchenverband Santésuisse in der Sache eine Vollmacht erteilt. Dieser hat mit Shah einen Vergleich abgeschlossen. «Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt, da Strafanzeigen mit hohem Ressourcenaufwand verbunden sind», führt Wettstein aus.
Hareshchandra Shah hat einen «namhaften Betrag» an die Krankenkassen zurückgezahlt, so Matthias Müller, Leiter Politik und Kommunikation bei Santésuisse. Die Rechnungen des Mediziners stachen dem Verband über die Jahre hinweg mehrfach ins Auge. «Er hat zulasten der Prämienzahler zu hohe Kosten verursacht», sagt Müller.
Es handelte sich denn auch nicht um den ersten Vergleich zwischen den beiden Parteien. Santésuisse hatte schon 2014 festgestellt, dass die verrechneten Kosten bei Shah massiv höher lagen als bei vergleichbaren Hausärzten in seiner Region. Santésuisse führt selbst Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch und wird tätig, wenn die durchschnittlichen Kosten mehr als 30 Prozent höher liegen als bei Ärzten in derselben Region mit demselben Fachgebiet. «Es ist unser Ziel, die Prämienzahler vor überhöhten Kosten zu schützen», sagt Müller.
Shah durfte seit dem Bundesgerichtsentscheid keine Patienten mehr behandeln, war aber seither fast täglich in seiner Praxis. Auch seine Angestellte tauchte dort noch Monate nach dem Bewilligungsentzug auf. Sie wurde mehrmals dabei beobachtet, wie sie, einen weissen Kittel tragend, Autofahrer zurecht wies, die ihr Auto auf einem Praxisparkplatz abstellten.
Mehrere Personen aus der Bevölkerung nahmen wahr, dass Shah ehemalige Patienten in der Praxis empfing, und gaben dem Gesundheitsdepartement entsprechende Hinweise. Ein Polizist in zivil war zwecks Observation mehrmals vor Ort. «Den Hinweisen wurde nachgegangen», sagt Dorina Jerosch, Leiterin Bewilligungen und Aufsicht beim Gesundheitsdepartement. «Dass Herr Shah Patienten behandelt hat, hat sich dabei nicht feststellen lassen.» Für das DGS sei der Fall abgeschlossen.