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Ein 63-jähriger Baselbieter Treuhänder musste sich vor Gericht verantworten. Er verschleudert zusammen mit einem Basler Anwalt und einem italienischen Star-Rohstoffhändler die Altersvorsorge von Künstlern.
Es war eigentlich als Altersvorsorge gedacht: Ein Künstlerehepaar lässt seit Jahren seine bestehenden Kunstwerke unter anderem über eine Firma verwalten und vermarkten. Als Geschäftsführer fungierte ein heute 63-jähriger Baselbieter Treuhänder. «Er sollte selbständig die Buchhaltung führen und die Rechnungen bezahlen, aber keine Anlagen tätigen», sagte der 65-jährige Künstler am Dienstag als Zeuge vor dem Basler Strafgericht.
Die Strafrichter mussten sich mit der Firma befassen, weil der Treuhänder im Jahr 2016 rund 870'000 Franken an eine Startup-Firma im Bereich Rohstoff-Handel gewährt hatte. Die Konditionen: Fünf Prozent Zins, somit per Ende 2017 insgesamt 932'000 Franken rückzahlbar.
Eingefädelt wurde die Sache von einem zwielichtigen Basler Anwalt, der den Treuhänder mit einem selbsternannten italienischen Star-Rohstoffhändler bekannt gemacht hatte. Der Italiener bürgte gar für die Darlehenssumme persönlich, allerdings schlossen die drei Profis keine eigentliche Bürgschaft ab. Viel Wert wäre sie wohl sowieso nicht gewesen, denn der Italiener steckt bereits tief im Schuldensumpf. Gegen ihn sind Betreibungen in sechsstelliger Höhe hängig. Es kam, wie es kommen musste: Das Darlehen wurde nie zurückbezahlt. Als die Künstler von der ausstehenden Summe erfuhren, erstatteten sie Anzeige.
Das Basler Strafgericht befragte am Dienstag auch den Basler Anwalt, dieser räumte ein, bereits damals sei klar gewesen, dass gewisse Guthaben des Italieners «blockiert» gewesen seien. Den Sinn der ganzen Aktion konnte er nicht erhellen, auch der Treuhänder sprach bloss von «Investitionen».
Der tatsächliche Geldfluss war allerdings bemerkenswert: Von den 870'000 Franken landeten 10'000 Franken direkt beim Basler Anwalt, 385'000 Franken wiederum auf dem Konto des Treuhänders. «Ich habe in den Akten keine einzige Überweisung gesehen, die man als Investition einstufen könnte», kommentierte Gerichtspräsident René Ernst.
Verteidiger Niklaus Ruckstuhl forderte, das Verfahren sei auszustellen und die Rolle des Basler Anwalts sowie des italienischen Rohstoffhändlers genauer zu klären. Er kritisierte die Staatsanwaltschaft dafür, das Verfahren gegen die zwei Männer eingestellt zu haben. Ein Schuldspruch gegen seinen Mandanten sei ohne diese Abklärungen nicht möglich. Auch die Richter fanden die Verfahrenseinstellungen merkwürdig, betonten aber, die Beweislage gegen den Treuhänder sei klar.
Staatsanwältin Katharina Villiger hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert, davon soll der Mann zwölf Monate absitzen. Das Dreiergericht war ein wenig milder: Es beliess das Strafmass bei 24 Monaten bedingt, vor allem wegen der hohen Strafempfindlichkeit des 63-Jährigen durch sein Alter und seinen Beruf. Es verurteilte ihn wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung.
Für das Künstlerehepaar geht die Geschichte gut aus: Das Gericht verdonnerte den Treuhänder zu Schadenersatz in der Höhe der 870'000 Franken. Auch muss er deren Anwaltskosten von 27'000 Franken übernehmen Der Treuhänder hatte zuvor angegeben, ein Vermögen von rund drei Millionen Franken zu haben, allerdings hauptsächlich hypothekenfinanzierte Liegenschaften. Den Schuldspruch kann er noch weiterziehen.