Mit dem neuen Anordnungsmodell für die psychologische Psychotherapie stellt sich die Frage nach dem Arbeitstarif. Der Baselbieter Regierungsrat legt diesen nun fest: 2.58 Franken pro Minute.
Ab dem 1. Juli übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) psychologische Psychotherapie schweizweit auch dann, wenn die Therapie von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet wurde. Der Baselbieter Regierungsrat legte in seiner Sitzung vom Dienstag entsprechend einen Arbeitstarif fest: 2.58 Franken pro Taxpunkt respektive pro Minute gemäss der zwischen dem Verband Curafutura und den Leistungsbringern vereinbarten Tarifstruktur.
Bisher galt das Delegationsmodell, in dem die Kosten der psychologischen Psychotherapie nur dann von der OKP übernommen wurden, wenn die Therapie delegiert und von berechtigten Ärztinnen und Ärzten beaufsichtigt wurde.