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Schon in drei Wochen sind im Baselbiet Wahlen. Kantonsregierung und Landrat werden neu bestellt. Hier ein Dutzend Dos und Don’ts – damit auch ja nichts schief geht beim Wählen. Fehlerquellen gibt es viele.
Dürfen schon – nur zählen die Stimmen nicht. Mickey Mouse, Spiderman, Peter Pan und Hunde sind nicht stimmberechtigt im Kanton Baselland. Sie sind also auch nicht wählbar. Bei Donald Trump wiederum müsste kontrolliert werden, ob eine stimmberechtigte Person mit diesem Namen existiert. Falls Ja, würde die Stimme zählen. Ob jedoch irgendwo zwischen «Schönebuech und Ammel» ein Donald Trump lebt, entzieht sich leider unserer Kenntnis.
Das geht definitiv nicht. Zugelassen sind nur die offiziellen Kandidierenden auf den Wahllisten der Parteien – und auf ihnen findet sich kein Mickey Mouse.
Im Fall einer Wahl müsste geprüft werden, ob Roger Federer im Kanton Basel-Landschaft angemeldet ist. Das ist bei dem Roger Federer sicher nicht der Fall: Der Tennisspieler ist schon lange aus dem Baselbiet weggezogen.
Bei den Regierungsratswahlen muss eindeutig klar sein, wer gemeint ist – sofern es sich nicht um eine Person handelt, die im Informationsblatt der Regierungsratswahlen aufgeführt ist. Neben Name und Vorname sollte also zum Beispiel auch der Wohnort aufgeführt werden. Meistens gibt es bei den Regierungsratswahlen weitere Einzelnennungen, die aber nicht namentlich ausgewiesen werden.
Jede der 86 Gemeinden im Baselbiet erstellt ein Stimmregister mit allen Namen der Einwohner, die stimmberechtigt und somit wählbar sind. Die Stimmregister sind für die Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Gemeinde einsehbar. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach, wann und wo das möglich ist.
Wir raten dringend davon ab. Der Wahlzettel wird nicht gezählt, wenn er ehrverletzende Begriffe enthält.
Nein. Bei den Wahlen in die Exekutive handelt es sich um eine Majorzwahl, eine Mehrheitswahl. Ein Name darf nur einmal aufgeschrieben werden. Für die Regierungswahlen am 31. März gibt es sieben offiziell gemeldete Kandidaturen für fünf Sitze. Wie in Punkt 1, 3 und 4 erläutert, sind aber theoretisch alle im Kanton Stimmberechtigten wählbar.
Das ist keine gute Idee. Ein Kandidierender oder eine Kandidierende für die Landratswahlen darf maximal zweimal auf einem Wahlzettel aufgeführt sein. Kommt der Name häufiger als zweimal vor, werden diese überzähligen Stimmen nicht mehr berücksichtigt, sie zählen «nur» noch als Zusatzstimmen für eine Partei, wenn eine Parteiliste verwendet wird, oder fallen bei der Freien Liste als leere Stimmen ganz weg. Alternativen gibt es aber genug auf den insgesamt elf Wahllisten der Parteien: 608 Personen – 238 Frauen und 370 Männer – wollen ins Kantons-Parlament einziehen. Da sollte doch was Passendes drunter sein.
Das geht nicht. Bei den Wahlen in den Landrat muss im Minimum eine Person gewählt werden. Auf dem Zettel ist also mindestens ein Name aufzuführen, der auf einem der vorgedruckten Wahlzettel der Parteien aufgeführt ist. Wenn dazu die Freie Liste benutzt wird und oben rechts der Name einer Partei auf die Liste gesetzt wird, zählen die leeren Linien als Parteistimmen, ohne dass sie einer bestimmten Person zugeordnet werden. Bleiben aber alle Linien leer, ist der Zettel ungültig und die Partei erhält keine Parteistimmen.
Der ganze Wahlzettel ist ungültig – auch alle anderen Kandidierenden erhalten keine Stimme. Der Grund liegt darin, dass der Wählerwille nicht eindeutig festgestellt werden kann. Als Majorzwahl dürfen bei den Regierungswahlen maximal so viele Namen auf dem Zettel stehen, wie es Mandate, also Sitze zu verteilen gibt: Es sind fünf. Anders ist es bei den Landratswahlen. Es handelt sich um eine Proporzwahl, um eine Verhältniswahl. Stehen mehr Namen auf der Liste, als es Mandate zu verteilen gibt, sind die Mitarbeiter der Wahlbüros dazu angehalten, von unten her die gedruckten Namen zu streichen, und zwar so oft, bis die für den jeweiligen Wahlkreis maximale Anzahl an Personen erreicht ist. Die von Hand geschriebenen Namen bleiben stehen.
Nicht unterschriebene Stimmrechts-Ausweise, sagt die Baselbieter Landeskanzlei auf Anfrage. In Basel-Stadt wäre das nicht möglich. Er ist der einzige Kanton, in dem der Stimmrechts-Ausweis nicht unterschrieben werden muss.
Das ist nicht erlaubt. Es sind die vorgedruckten Listen der Parteien zu verwenden (Landratswahlen), beim Panaschieren, Kumulieren, Verwenden der Freien Liste und beim Zettel für die Regierungswahlen sind die Namen von Hand einzutragen. Ist ein Name nicht lesbar, ist er ungültig. Die Wahlbüro-Mitarbeiter geben ihr Bestes, auch «Saukrallen» zu entziffern, trotzdem sollte man versuchen, so schön und deutlich wie möglich zu schreiben.