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Der Münchensteiner Gemeinderat möchte die Gartenstadt unter Denkmalschutz stellen.
36 Häuser umfasst die Gartenstadt in Münchenstein aus dem Beginn des 20. Jahrhunderts. Dass es 300 hätten werden sollen und eine ganze Siedlung geplant war, merkt man nicht. Doch an der noch weitgehend intakten Architektur der 36 Bauten ist gut der Gartenstadtgedanke zu erkennen. Die Reihenhäuser haben grosszügige Gärten und einheitliche Fassaden. Die Strassen sind leicht gekrümmt, sodass keine Monotonie aufkommt.
Solche Merkmale zeugen vom Willen der damaligen Stadtplaner, die Werktätigen aus den muffigen Städten zu holen. Diese sollten mit grosszügigen Wohnungen und üppigen Gärten mehr Freiheit und Lebenssinn erhalten. «Die dem Heimatstil verpflichtete Architektur, insbesondere die durch variantenreiche Aufbauten belebte Dachlandschaft und die mannigfaltigen baulichen Details und Zierelemente, geben der Siedlung ihr charakteristisches Gepräge», schreibt die kantonale Denkmalpflege im ihrem Bauinventar. Dieses empfiehlt, die fünf existierenden Elemente der Gartenstadt unter kantonalen Denkmalschutz zu stellen. Derzeit könnten sie theoretisch abgerissen werden.
Der Münchensteiner Gemeinderat möchte das jetzt ändern und die fünf Häuserreihen wenigstens unter kommunalen Schutz stellen. Das bedeutet strenge Bauvorschriften, etwa was Wärmedämmung oder den Ersatz von Fenstern betrifft. Nicht zugelassen sollen Gartenhäuschen sein, denn der Garten ist ausdrücklich ein Teil des Ensembles. Bauliche Änderungen sind «nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig und haben mit aller Sorgfalt im Sinne der Substanzerhaltung zu erfolgen», so die Regel des Kantons.
Das wollen sich die Besitzer der Reihenhäuser aber nicht gefallen lassen. Die meisten sind grundsätzlich gegen die Unterschutzstellung durch die Gemeinde. Nicht zuletzt befürchten sie einen Wertverlust ihrer Immobilien, etwa wenn keine zeitgemässe Isolation oder kein Autoabstellplatz im Garten zugelassen ist. Manche Besitzer sehen zudem die gesetzlichen Bedingungen für eine Schutzwürdigkeit nicht als erfüllt an. All diese Kritik ist dem Mitwirkungsbericht zu entnehmen, den der Gemeinderat zur neuen Schutz- und Zonenplanung durchgeführt hat. Dort ist für die Gartenstadt eine Denkmalschutzzone vorgesehen.
Um die Bedenken abzuschwächen, hat der Gemeinderat umfangreiche Abklärungen vorgenommen. So hat er prüfen lassen, wie eine Aussendämmung möglich wäre, ohne Fassadendetails zu überdecken. Zudem hat eine Studie ergeben, dass keine Abwertung der Immobilien zu befürchten ist. «Die Liegenschaftsbesitzer werden für ihren Mehraufwand entschädigt, etwa wenn sie den teuren ‹Kellenwurf› anstatt eines normalen Fassadenverputzes verwenden müssen», sagt Gemeindepräsident Giorgio Lüthi.
Doch das dürfte den Grossteil der Besitzer nicht beruhigen, schätzt er. Die Möglichkeit, die Unterschutzstellung zu verhindern, bietet sich an der Gemeindeversammlung am 23. März, wenn die Schutz- und Zonenplanung traktandiert ist. «Sie werden mobilisieren», ist Lüthi überzeugt. Er ist aber zuversichtlich, dass das Vorhaben durchkommt, denn: «Es gibt in der Gemeinde auch viele, die den Schutz wollen.»
Theoretisch könnte der Kanton die Gartenstadt auf eigene Faust unter Schutz stellen, ohne abzuwarten, dass dies die Gemeinde vorher selber tut. Das ist aber noch nie geschehen, wie die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion erklärt. Bei Siedlungen hat sich der Kanton bisher immer mit einem kommunalen Schutz begnügt.