Die Baselbieter Regierung hat vorsorglich den 27. November als Termin für kantonale Abstimmungen festgelegt: Dann könnten die Vermögenssteuerreform sowie zwei Vorlagen für neue Führungsstrukturen an den Schulen zur Abstimmung gelangen. Sicher ist das allerdings noch nicht.
Am 27. November gelangen im Kanton Baselland gewichtige Vorlagen zur Abstimmung: So entscheidet das Stimmvolk über eine Senkung der Vermögenssteuern und über neue Führungsstrukturen für die Baselbieter Schulen. Der Regierungsrat hat am Dienstag die Abstimmungstermine vorsorglich festgelegt. Eidgenössische Vorlagen sind für den 27. November keine geplant.
Dass an dem letzten Sonntag im November tatsächlich über diese Geschäfte abgestimmt wird, ist sehr wahrscheinlich, aber nicht sicher: Im September kommen diese in den Landrat. Eine Abstimmung im November wird nur abgehalten, wenn eine oder mehrere der Gesetzesänderungen im Parlament das Vierfünftelmehr verpassen. Da sowohl Steuerreform als auch Bildungsvorlagen im Vorfeld kontrovers diskutiert wurden, ist davon auszugehen, dass diese im Landrat nicht einfach durchgewinkt werden.
Denkbar wäre zudem, dass bei einem oder mehreren Geschäften das Referendum ergriffen wird. Dazu sind im Landkanton 1500 Unterschriften innert acht Wochen nötig. Sollte ein Referendum zustandekommen, wäre allerdings eine Volksabstimmung in diesem Jahr kaum mehr möglich. Aus Sicht des Regierungsrats wäre es aber nötig, noch 2022 abschliessende Entscheide auf dem Tisch zu haben. Dies, weil Steuerreformen jeweils auf den 1. Januar in Kraft treten sollten und die Änderungen im Schulbereich auf den Anfang des Schuljahres 2023/2024 geplant sind und laut Regierung entsprechende Vorlaufzeit benötigen.
Mit der Reform der Vermögenssteuer soll Baselland im interkantonalen Vergleich attraktiver werden für Reiche. Laut Vorschlag der Regierung führt diese zu Minderausfällen von total 42 Millionen Franken in Kanton und Gemeinden. Die erste Bildungsvorlage für die kantonalen Schulen wie Sekundarschulen und Gymnasien sieht eine neue und klarere Aufteilung der Kompetenzen zwischen Schulleitungen, Schulräten und dem Kanton vor. Die Schulräte werden teilweise entmachtet, was teilweise auf Kritik stösst. Eine zweite Vorlage spezifisch für die Primarschulen gibt den Gemeinden Flexibilität bei der Wahl des Führungsmodells.