Unser Kolumnist Pedro Lenz fragt sich, weshalb Eidgenossen und Schweizer im Neudeutschen nicht dasselbe sind.
Der französische Wein gibt verschiedene Herkünfte an. Da kennt man die Appellation d’Origine Contrôlée (AOC), die kontrollierte Herkunftsbezeichnung. Ist ein Wein mit dieser Herkunftsbezeichnung etikettiert, gilt er schon was. Noch mehr gilt freilich die Appellation d’Origine Protégée (AOP), die geschützte Herkunftsbezeichnung. Bei italienischen Weinen ist es ähnlich. Da gibt es die Denominazione di Origine Controllata e Garantita (DOCG). Hierbei handelt es sich um eine kontrollierte und garantierte Herkunft.
Beim Wein kann man das machen. Da ist jede Rebe in einem bestimmten Weinberg verwurzelt. Bei den Menschen sind kontrollierte, geschützte oder garantierte Herkunftsbezeichnungen schwerer zu erbringen. Zum einen haben wir keine Wurzeln, sondern Füsse, sonst wären wir Bäume oder eben Reben. Zum andern gibt es ja bei uns Menschen nur eine Art der geografischen Zugehörigkeit, nämlich die Nationalität. Wer eine Nationalität hat, braucht nicht mehr zu unterscheiden zwischen kontrollierter, geschützter oder garantierter Nationalität. Die Nationalität ist immer gleichwertig, man hat sie, oder man hat sie nicht.
Doch obwohl die Nationalität eines Menschen keine Qualitätsunterschiede kennt, gibt es Leute, die solche Unterschiede haben möchten. Das betrifft besonders Menschen, die besser sein möchten als jene, die ihnen gleichgestellt sind. Deshalb kennt der Volksmund in der Schweiz seit einigen Jahren neben der Nationalität eine zusätzliche Kategorie des Schweizerseins. Diese menschliche AOC wird hierzulande von einschlägigen Kreisen mit Eidgenosse umschrieben.
Schon zuvor kannte der Begriff «Eidgenosse» verschiedene Bedeutungen. Grundsätzlich kann ein Eidgenosse eine Person sein, die durch einen Eid in Verbindung mit anderen Personen steht. Im alten Sprachgebrauch konnte ein Eidgenosse auch einfach ein Bürger der Schweiz sein. Ausserdem wird ein Schwinger, der an einem Eidgenössischen Schwingfest einen Kranz gewonnen hat, als Eidgenosse bezeichnet. Selbst im Finanzwesen kursiert das Wort Eidgenosse. Dort bezeichnet es eine Bundesobligation oder Anleihe der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Zu erwähnen wäre überdies, dass die Pferde der Schweizer Kavallerie als Eidgenossen bezeichnet wurden.
Zu diesen vielen Eidgenossen kommt also die verhältnismässig neue Mode, mit dem Begriff Eidgenosse eine Unterscheidung zwischen mehr und weniger schweizerischen Schweizern zu machen. Vereinfacht wird mit Eidgenosse ein Schweizer bezeichnet, der weder durch seinen Namen noch durch sein Aussehen oder sonst ein Merkmal den Verdacht erregt, eine auch nur teilweise ausländische Herkunft zu haben.
Will man diese neumodische Art des Eidgenossen bestimmen, müsste die Definition etwa so lauten: «Ein Eidgenosse ist ein Schweizer, dessen Stammbaum in die Zeit der alten Eidgenossenschaft zurückreicht und dessen Ahnen sich seit 1291 ausschliesslich mit ihresgleichen oder mit alten Kavalleriepferden vermehrt haben.»