verein Fürenand Wölflinswil-Oberhof
Erfolgreicher Herbstanlass des Vereins Fürenand Wölflinswil-Oberhof

Gian Winkler
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(chm)

Zum Thema: «Finanzielle und andere Vorkehrungen im Alter»

Am vergangenen Donnerstag kamen gegen 60 jüngere und ältere Interessierte zum Informationsanlass «Finanzielle und andere Vorkehrungen im Alter» in den Saal des Landgasthofs Ochsen in Wölflinswil. Die Referentinnen Nadine Feuerstein vom Notariat Fricktal und Patrizia Stocker von der Raiffeisenbank Frick-Mettauertal erklärten mögliche Vorkehrungen im Alter. Bereits im 2. Lebensabschnitt ist es sinnvoll, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit (z.B. bei Demenz). Zum eigenen Vorteil dient eine detaillierte Patientenverfügung. Für die Angehörigen ist es sicher hilfreich, wenn im Todesfall ein Testament (und allenfalls ein Erbvertrag) vorliegen.

Diese wichtigen Vorkehrungen werden oft auf später verschoben. Ganz wichtig ist es auch, mit den Angehörigen darüber zu sprechen, wo diese Dokumente zu finden sind. Beim Vorsorgeauftrag ist es wichtig, sich mit der betroffenen Person abzusprechen, die die Vorsorge übernehmen soll. Bei der Patientenverfügung sollte der Hausarzt ebenfalls informiert werden. Eine Karte mit entsprechenden Angaben (wo befinden sich Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung) sollte man im Portemonnaie mit sich tragen.

Grosses Interesse zeigte sich auch in der Fragerunde. Es wurde Bezug genommen auf typische Beispiele aus der Praxis, die von den Referentinnen präsentiert wurden. Aus erster Hand konnten sich die Anwesenden über das Vorgehen orientieren. Die Fragen zeigten auch, dass sich viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer ganz konkret mit dem Thema befassen.

Bestimmte Formvorschriften sind unbedingt einzuhalten. Nur so können die Anordnungen des Vorsorgeauftrags, der Patientenverfügung und auch des Testaments und des Erbvertrags eingehalten werden. Wichtig ist auch, dass bei der hauseigenen Bank angefragt wird, wie bei einem Todesfall die Konten verfügbar sind. Es macht Sinn die Dokumente alle 2-3 Jahre mit Unterschrift neu zu bestätigen. Beide Referentinnen beleuchteten eindrücklich und gut verständlich den gesetzlichen Hintergrund und die formalen Vorgaben. Noch lange wurde das Thema an den Tischen weiter diskutiert. Ein erfolgreicher Herbstanlass.