gemeindenachricht
Erstmals vorfrankierte Abstimmungscouverts

Johannes Wey
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Bild: Johannes Wey

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(chm)

In diesen Tagen treffen bei den Herisauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Unterlagen für die kantonale und die eidgenössischen Volksabstimmungen vom 25. September ein. Es ist die erste Abstimmung, bei der die Gemeinde vorfrankierte Stimmzettel für die briefliche Stimmabgabe zur Verfügung stellt. Das Abstimmungscouvert kann nach dem Ausfüllen der Abstimmungsunterlagen wiederverschlossen und ohne Briefmarke in einen Briefeinwurf der Post geworfen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Stimmausweis korrekt ins Couvert eingelegt worden ist.

Weiterhin möglich bleiben der Einwurf in den Briefkasten des Gemeindehauses und die persönliche Stimmabgabe. Diese ist möglich am Schalter der Einwohnerkontrolle von Mittwoch bis Freitag zu den Schalteröffnungszeiten sowie in der Vorhalle des Gemeindehauses jeweils am Freitag (17 bis 18.30 Uhr) oder Samstag (10.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 14.30 Uhr) vor der Abstimmung sowie am Abstimmungssonntag (8.15 bis 11 Uhr). Nicht wieder eingeführt wird nach zweijähriger Coronapause die persönliche Stimmabgabe an den Aussenstandorten, wie der Gemeinderat im Mai mitgeteilt hat. Um dennoch eine möglichst einfache Stimmabgabe zu gewährleisten, wurde beschlossen, das Porto für die briefliche Stimmabgabe zu übernehmen.