Zürich
Corbusier-Pavillon: Kulturdirektor von Ehrverletzung freigesprochen

Der Stadtzürcher Kulturdirektor Peter Haerle ist am Montag vom Zürcher Bezirksgericht vom Vorwurf der üblen Nachrede vollumfänglich freigesprochen worden. Geklagt hatte die Erbauerin des Corbusier-Pavillons im Seefeldquartier, Heidi Weber.

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Le-Corbusier-Pavillon

Le-Corbusier-Pavillon

KEYSTONE

Der Prozess drehte sich um einen einzigen Satz, den Haerle 2016 in einem Interview mit Roger Schawinski auf Radio 1 gesagt hatte: «Frau Weber hat sich im Lauf ihres Lebens mit sehr vielen Leuten ein bisschen verkracht.»

Das Interview drehte sich um die Schwierigkeit bei der Übergabe des Corbusier-Pavillons an die Stadt, nachdem der Baurechtsvertrag für das Kulturdenkmal am Zürichhorn nach 50 Jahren ausgelaufen war.

Die Innenarchitektin, Galeristin und Mäzenin Weber war die treibende Kraft hinter dem 1967 eröffneten Kubus mit der auffällig farbigen Fassade. Sie hatte Corbusier beauftragt, ein Museumsgebäude als Gesamtkunstwerk zu entwerfen und bezahlte den Bau.

Nun fühlt sich Weber betrogen. Die Stadt habe Vereinbarungen zur Übergabe des Museums nicht eingehalten. Den Kulturdirektor verklagte sie wegen des einen Satzes auf üble Nachrede.

«Charakter in ungünstiges Licht gerückt»

Die 92-Jährige war am Prozess nicht anwesend. Ihr Anwalt warf Haerle vor, sich «öffentlich, zeitlich unbeschränkt, pauschal und auf die Person bezogen» über seine Mandantin geäussert zu haben.

Der Leiter der Zürcher Kulturabteilung habe im Interview den Eindruck erweckt, dass sich seine Aussage auch auf Webers Privatleben beziehe. Und durch die Formulierung «mit sehr vielen Personen», sei der Eindruck entstanden, sie habe sich mit über einhundert Personen zerstritten.

Webers Charakter sei so in ein ungünstiges Licht gerückt worden. Die Aussage sei zudem unwahr. Der Hörer erhalte ein herabwürdigendes Bild von Weber als Mensch. Ihr Ruf werde beschädigt.

Haerle fühlte sich zur Aussage verpflichtet

Der Kulturdirektor verteidigte sich und forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Mit dem Satz habe er auf schroffe Angriffe durch Schawinski reagiert, der ihm und Stadtpräsidentin Corine Mauch Versagen unterstellt habe.

Er habe aufzeigen wollen, dass es eine lange Geschichte von Auseinandersetzungen zwischen Weber und der Stadt gebe, erklärte Haerle. Als Amtsleiter sei er zu dieser Aussage gar verpflichtet gewesen, um das Handeln der Verwaltung transparent darzustellen.

«Ich war mir in keinster Weise bewusst, dass ich dafür angeklagt werden könnte», beteuerte der Kulturdirektor. Er betonte zudem, grosse Achtung vor dem Engagement von Weber zu haben.

Die Aussage sei angemessen und treffe objektiv zu, betonte auch Haerles Verteidiger: Es habe sich tatsächlich um sehr viele Leute gehandelt in einer langen Zeit, mit denen sich Weber überworfen habe.

«Nicht ansatzweise erhverletzend»

Der Einzelrichter folgte der Argumentation des Angeklagten und seiner Verteidigung: Die Äusserung sei «nicht ansatzweise ehrverletzend», urteilte er.

Das ganze Interview habe sich ausschliesslich um die Auseinandersetzung um das Corbusier-Pavillon gedreht, Persönliches sei nicht vorgekommen. Der Hörer habe nichts Privates gehört - auch nicht im umstrittenen Teil des Interviews.

Ein rufschädigender Vorsatz sei nicht erkennbar. Haerle äussere sich auch absolut positiv zu Frau Weber. Und der Ausdruck «verkracht» sei durchaus differenziert - impliziere er doch, dass es zum Streit zwei brauche.

Insbesondere aber sei Haerles Aussage korrekt. Den Beweis erbringe Weber selber, mit ihrer Broschüre «Ich musste gegen die ganze Welt kämpfen».

Der Richter zeigte allerdings auch Verständnis für die Pavillon-Erbauerin und würdigte sie: «Die Frau hat etwas Wahnsinniges vollbracht, in einer Zeit, in der Frauen kein Stimmrecht hatten.» Sie habe sich in einem Gemeinderat durchsetzten müssen, der nur aus Männern bestand. «Dass es da zu Meinungsverschiedenheiten kam, ist naheliegend.»

Weiterzug erwartet

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird davon ausgegangen, dass Weber das Urteil weiterzieht. «Ich weiss, dass ich nicht das letzte Wort haben werde in dieser Sache», sagte der Bezirksrichter.

Weber hatte mit ihrer Klage bereits viel Beharrlichkeit und Stehvermögen gezeigt. Allein dass sie überhaupt vom Gericht behandelt wurde, ist für sie ein Erfolg. Dafür hatte sie bis vor Bundesgericht gekämpft. Staatsanwaltschaft und Obergericht hatten den Fall ursprünglich nämlich gar nicht bearbeiten wollen, weil sie die Ehrverletzungsklage als unbegründet ansahen.