Schlieren
Die SP verlangt einen öffentlichen Kühlschrank für alle

Bereits 20 «Madame Frigo»-Kühlschränke existieren im Kanton Zürich. Nun soll auch in Schlieren ein ähnliches Gerät installiert werden. So reichte Walter Jucker (SP) einen entsprechenden Vorstoss ein.

Larissa Gassmann
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Ein Kühlschrank von Madame Frigo, hier bei der Bushaltestelle Löwenplatz in Luzern.

Ein Kühlschrank von Madame Frigo, hier bei der Bushaltestelle Löwenplatz in Luzern.

Themenbild: Manuela Jans-Koch (Luzern, 26. Februar 2021)

Wer zu viel hat, kann ihn befüllen, wer zu wenig hat, kann sich ungeniert nehmen, was er oder sie gerade benötigt: Die Rede ist von Madame Frigo, dem öffentlichen Kühlschrank. Auf der Freizeitanlage Chrüzacher in Dietikon können seit Juni 2020 Lebensmittel weitergegeben werden, in der Stadt Zürich findet man Madame Frigo wiederum unter anderem beim «Hubertus» in Wiedikon, an der Kalkbreitestrasse oder beim Vulkanplatz in Altstetten. Insgesamt gibt es im Kanton 20 Standorte, dazu kommen weitere Geräte in der ganzen Schweiz.

Nun soll der Stadtrat in Schlieren prüfen, ob es möglich wäre, vor Ort einen oder mehrere öffentliche Kühlschränke zu betreiben. Den entsprechenden Vorstoss dazu reichte Parlamentarier Walter Jucker (SP) ein. Mit seinem Postulat will er Food-Waste verhindern. Schliesslich werde in der Schweiz über 30 Prozent der eingekauften Esswaren weggeworfen. «Ein öffentlicher Kühlschrank könnte dieses unnötige Wegwerfen etwas verringern», schreibt Jucker. Unterstützung erhält er von insgesamt neun Mitunterzeichnenden aus seiner Partei und von den Grünen. Betrieben werden könnte der Kühlschrank laut Jucker gemäss den Vorgaben von Madame Frigo.

Kühlschränke sind rund um die Uhr zugänglich

Deren Gemeinschaftskühlschränke stehen allen als Tauschplattform zur Verfügung. Befüllt werden können sie von Privatpersonen, Detailhandels- oder Gastronomiebetrieben. Zugänglich sind sie rund um die Uhr. Abgegeben werden können Gemüse, verschlossene Lebensmittel sowie Brot, Früchte oder Nüsse. Ausgenommen sind alle bereits geöffneten oder verarbeiteten Produkte sowie Fleisch, Fisch und Alkohol.

Keine Rolle spielt das Mindesthaltbarkeitsdatum, nicht überschritten werden darf derweil das Verbrauchsdatum. Sogenannte Kühlschrankgottis und -göttis übernehmen jeweils vor Ort die Betreuung und Pflege. Die Idee für das Projekt stammt ursprünglich von zwei Berner Jurastudentinnen.