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Region (LiZ)
Zürich
Der Ustermer Friedensrichter Andreas Kofmel (Grüne) kann sein Amt antreten - fast acht Monate nach seiner Wahl. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines Stimmberechtigten nicht eingetreten. Dieser hatte bis zum obersten Gericht verlangt, dass Kofmels Wahl annulliert wird.
Der am 14. Juni 2015 im zweiten Wahlgang gewählte Friedensrichter wird sein Amt am 29. Februar aufnehmen, wie die Stadt Uster in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts stehe fest, dass die Wahl rechtskräftig sei. "Diese Entscheidung ist definitiv", heisst es weiter.
"Wir sind froh, dass der klare Wille der Ustermer Stimmberechtigten bald acht Monate nach der Wahl endlich umgesetzt werden kann", wird Stadtpräsident Werner Egli (SVP) in der Mitteilung zitiert.
Kofmel löst den bisherigen Stelleninhaber Paul Latzer ab. Dieser hatte die Amtsgeschäfte weitergeführt, so lange noch keine rechtskräftige Entscheidung vorlag.
Der Beschwerdeführer hatte Kofmels Wahl im Sommer 2015 zuerst beim Bezirksrat Uster und in zweiter Instanz auch beim Zürcher Verwaltungsgericht angefochten.
Er argumentierte, dass sich ein Beamter der Stadt Uster in einem kurz vor dem zweiten Wahlgang erschienenen Artikel negativ über den zweitplatzierten parteilosen Kandidaten geäussert habe.
Dies verstosse gegen die Neutralitätspflicht und habe das Wahlergebnis beeinflusst.
Nachdem der Mann auch beim Verwaltungsgericht unterlegen war, wandte er sich ans Bundesgericht.
Die Beschwerde sei zu spät eingereicht worden, begründet dieses nun sein Nichteintreten. Der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten übernehmen.