Ehrverletzung
Obergericht entscheidet im Streit um Corbusier-Pavillon: Der Ex-Kulturdirektor wird freigesprochen

Freispruch für den ehemaligen Stadtzürcher Kulturdirektor Peter Haerle: Das Zürcher Obergericht hat ihn am Donnerstag vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Er war angeklagt, weil er die Initiantin des Le-Corbusier-Pavillons, Heidi Weber, beleidigt haben soll.

sda
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Die Initiantin des Le-Corbusier-Pavillons sei vom ehemaligen Stadtzürcher Kulturdirektor Peter Haerle beleidigt worden.

Die Initiantin des Le-Corbusier-Pavillons sei vom ehemaligen Stadtzürcher Kulturdirektor Peter Haerle beleidigt worden.

Keystone/Christian Beutler

Der Satz, der ihn vor Gericht brachte, fiel im Jahr 2016 in einem Radio-Interview mit Roger Schawinski. «Heidi Weber hat sich im Laufe ihres Lebens mit sehr vielen Leuten leider ein bisschen verkracht», sagte der damalige Stadtzürcher Kulturdirektor Haerle.

Die heute 93-jährige Heidi Weber, die den Corbusier-Pavillon im Seefeld lanciert und während 50 Jahren betrieben hatte, fühlte sich dadurch herabgewürdigt und verunglimpft. Das Verhältnis zwischen ihr und der Stadt Zürich war damals gelinde gesagt angespannt.

Der Satz, für den sich Haerle vor Gericht verantworten musste, stellte aber sowohl für das Zürcher Bezirksgericht als auch für das Obergericht keine üble Nachrede dar. Auch die Oberrichter sprachen den ehemaligen Kulturdirektor frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch vor Bundesgericht gezogen werden.

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