Zürcher Obergericht
«Pingelig minütelen»: Pilot trägt Flüge nicht ein - und wird gebüsst

Das Zürcher Obergericht hat einen Kleinflugzeug-Piloten zu einer Busse von 850 Franken verurteilt, weil er zahlreiche Flüge nicht ordnungsgemäss festgehalten hatte. Solche Versäumnisse können dazu führen, dass Maschinen nicht rechtzeitig gewartet werden - mit entsprechenden Folgen für die Sicherheit.

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Hanny Dorer

17 Mal versäumte es der Kleinflugzeug-Pilot, seine Flüge ordnungsgemäss im Flugbuch zu notieren. Als Grund gab er an, er habe wegen Stress oder wegen des Wetters keine Zeit gehabt und die Einträge eigentlich nachholen wollen. Einige seien dann aber vergessen gegangen.

Die 17 Einträge, die nachweislich fehlen, stammen aus den Jahren 2011 und 2012. Die Behörden bemerkten sie, als Start- und Landelisten der Flughäfen Zürich und Friedrichshafen mit den Flugbüchern der Maschinen verglichen wurden.

"Pingelig minütelen"

Der heute 71-jährige Pilot wurde bereits 2015 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gebüsst. Weil er die Strafe jedoch nicht akzeptierte, landete er vor dem Bezirksgericht Bülach, wo er im März 2016 erneut zu einer Busse verurteilt wurde, wegen mehrfacher fahrlässiger Widerhandlung gegen die entsprechende Bundesverordnung, welche die Einträge im Flugbuch vorschreibt.

Der Pilot und Fluglehrer verteidigte sich damals mit dem Argument, man müsse hier nicht "pingelig minütelen". Im Nachhinein habe sich ja herausgestellt, dass die Wartungsintervalle trotz der fehlenden Einträge eingehalten worden seien. Das Bezirksgericht war anderer Meinung und verurteilte ihn zu einer Busse von 4000 Franken.

Verspätete Flugzeug-Wartung

Der Pilot zog seinen Fall ans Obergericht weiter, allerdings hatte er mit seiner Argumentation auch hier keinen Erfolg. Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch aus Bülach, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht.

Von den Einträgen im Flugbuch hänge die Häufigkeit der Wartung ab, schrieb das Gericht. Werde das Flugbuch nicht korrekt geführt, könnten sicherheitsrelevante Arbeiten zu spät oder gar nicht durchgeführt werden.

Das Obergericht bestätigte deshalb den Schuldspruch des Bezirksgerichtes Bülach, reduzierte aber die Höhe der Busse von 4000 auf 850 Franken. Das Obergericht sah es als falsch an, die einzelnen Verstösse zusammenzurechnen, wie es das Bezirksgericht getan hatte.

Obwohl die Busse gesenkt wurde, ist der Pilot auch mit diesem Urteil nicht einverstanden. Er zog es ans Bundesgericht weiter.