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Region (LiZ)
Zürich
Ein psychisch gestörter Mann, der Schauspielerin und Ex-Miss-Schweiz Stéphanie Berger über ihre Facebook-Seite bedroht hat, wird in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das Zürcher Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Zürich bestätigt. Der Fitnesstrainer hat das Urteil allerdings bereits ans Bundesgericht weitergezogen.
Der heute 44-Jährige forderte vor dem Obergericht vergeblich einen Freispruch, wie aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil hervorgeht. Eine allfällige ambulante Massnahme für den schuldunfähigen Mann lehnte das Obergericht ebenfalls ab.
Zwei Gutachter kamen zum Schluss, dass der Mann aufgrund seiner psychischen Krankheit nicht einsieht, dass er krank ist und sich dementsprechend auch gegen eine Behandlung wehrt. Sie sind sich darin einig, dass aufgrund einer hohen Rückfallgefahr eine ambulante Therapie nicht in Frage kommt.
Das Obergericht folgte dieser Empfehlung, bestätigte das Urteil der Vorinstanz und ordnete eine stationäre Massnahme an. Der Mann befindet sich bereits im vorzeitigen Massnahmenvollzug in einer psychiatrischen Klinik. Mit diesem Urteil ist der Mann nicht einverstanden. Als nächstes wird sich das Bundesgericht mit ihm befassen müssen.
Der Fitnesstrainer hatte wenige Tage nach einem Angriff auf den Komiker Beat Schlatter im Jahr 2015 auf der Facebook-Seite von Stéphanie Berger eine Drohung publiziert. Er veröffentlichte einen Link zu einem Film mit dem Titel "Beat Schlatter nach Attacke schwer verletzt - nächstes Ziel Stéphanie Berger, allahluya bei allen hin".
Die Schauspielerin meldete dies der Polizei, die daraufhin den Youtube-Kanal namens "Hingabe zu Gott Allah" des Mannes fand. Dort hatte er zahlreiche weitere Videos veröffentlicht, die teilweise ebenfalls die Geschädigte zeigten und mit wahnhaft religiösen Texten und Sprüchen wie "Wer sie hinrichtet, ist ein Held" gegen sie mobilisierten.
Der Mann anerkannte gemäss Urteil den ihm angelasteten Sachverhalt sowohl in der Untersuchung, vor dem Bezirksgericht als auch in der Berufungsverhandlung.
Der Verurteilte ist der Justiz nicht unbekannt. Er wurde schon 2001 wegen Gewaltdelikten und Drohungen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und in eine stationäre Therapie eingewiesen. 2007 wurde er bedingt entlassen. Eine anschliessende Therapie scheiterte, da er die Medikamente selber absetzte.
Schliesslich begann er sich mit dem Internet zu befassen. Diese Beschäftigung sei zu seinem ausschliesslichen Lebensinhalt geworden, gab er an.
Seine psychischen Störungen setzten wieder ein und er wurde mehrmals polizeilich auffällig. So bewarf er beispielsweise ein Auto mit Steinen und die Polizei fand in seiner Wohnung Gehhilfen, an denen er mit Klebebändern Messer befestigt hatte.