«Der Umbau der Haltestellen in Unterwalden schreitet voran», Ausgabe vom 14. Dezember
Nid- und Obwalden berichten über die (schleppende) «behindertengerechte» Anpassung der Haltestellen auf ihren Kantonsgebieten. Was soll «behindertengerecht» heissen? Man kann sich wirklich fragen, was am Behindertsein gerecht sein soll.
Dabei geht es doch bei der Erhöhung der Haltekanten an Bushaltestellen nur darum, dass alle Menschen hindernisfrei ein- und aussteigen können. Es profitieren also alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs. Sogar die Verkehrsbetriebe haben mit höheren Haltekanten Vorteile. So verkürzen sich die Haltezeiten und die Fahrplanstabilität wird verbessert.
Stattdessen wird mit diesem Begriff die Schuld für die Umbauten den Menschen mit Behinderungen angelastet. Die Haltestellen müssten wegen des Behindertengleichstellungsgesetzes behindertengerecht umgebaut werden. Das koste bis zu einer halben Million pro Haltestelle, stand am 5. Dezember in dieser Zeitung. Wäre es nicht billiger, von Anfang an hindernisfrei zu bauen? Wieso sollen wir, Menschen mit Behinderungen, schuld daran sein, dass die Politik hindernisfreies Bauen nicht konsequent und überall durchsetzt? In der Konsequenz bedeutet eine nicht hindernisfrei gebaute Umwelt, dass für uns Menschen mit Behinderungen die Niederlassungsfreiheit eingeschränkt ist. Es bleiben nur durch barrierefreien ÖV erschlossene Wohnorte und hindernisfrei gebaute Wohnungen. Mobilität ist für Menschen ohne Behinderungen ein Grundrecht. Für uns Menschen mit Behinderungen ist auch diese Freiheit stark eingeschränkt.
Behinderungen entstehen in der Interaktion mit der Umwelt. Es wäre gut, künftig etwas mehr über die Macht der Worte nachzudenken.
Stephan Hüsler, Emmenbrücke, Behindertenforum Zentralschweiz bfzs.ch