Asylpolitik
Kommission will abgewiesene Asylbewerber zu Corona-Test zwingen

Der Bund will abgewiesene Asylbewerber dazu verpflichten, sich einem Corona-Test zu unterziehen. So soll deren Ausschaffung erleichtert werden. Unterstützung erhält er von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats.

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Abgewiesene Asylbewerber sollen zu einem Covid-Test verpflichtet werden - auch gegen ihren Willen. (Symbolbild)

Abgewiesene Asylbewerber sollen zu einem Covid-Test verpflichtet werden - auch gegen ihren Willen. (Symbolbild)

Keystone

Abgewiesene Asylbewerber können derzeit nicht gegen ihren Willen einem Corona-Test unterzogen werden. Das will der Bundesrat ändern, wie er bereits im Juni mitteilte. Nun hat auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats mit 15 zu 8 Stimmen der entsprechenden Vorlage zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Die Kommission sieht Handlungsbedarf, weil sich immer mehr abgewiesene Personen weigerten, einen Covid-Test durchzuführen. Die Vorlage sei wichtig um Rückführungen zu vollziehen. Auch der Bundesrat hatte zuvor argumentiert, dass sich Personen aus dem Asylbereich einem Test verweigerten, um eine Ausschaffung zu verhindern. Dies, weil viele Herkunfts- und Dublin-Staaten einen negativen Corona-Test für die Rückübernahme weggewiesener Personen verlangen.

Flüchtlingshilfe erachtet Zwangstests als unverantwortbar

Eine Minderheit der Kommission wollte indes nicht nicht auf die Vorlage eintreten. Die zwangsweise Durchführung der Tests erachte sie als unverhältnismässigen Eingriff in die persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit, heisst es weiter.

Ähnlich argumentiert die Schweizerische Flüchtlingshilfe. In einer Stellungnahme kritisiert sie, dass der Testzwang sowohl rechtlich als auch medizinisch «unverantwortbar» sei. Wenn sich eine Person gegen die Tests wehre, bestehe eine «erhebliche Verletzungsgefahr», heisst es. Zudem seien solche Einschränkungen der persönlichen Freiheit nur dann zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehe. Dies sei hier nicht der Fall.

In der Herbstsession befassen sich National- und Ständerat mit der Vorlage. (dpo)