Die von Bundesrat und Parlament beschlossene Verlängerung des Covid-Gesetzes stösst auf Widerstand: Bürgerrechtsbewegungen haben dagegen erneut ein Referendum lanciert.
In der Wintersession hat das Parlament das Covid-Gesetz bereits zum fünften Mal geändert. Da die meisten Bestimmungen Ende Jahr auslaufen, beantragte der Bundesrat eine punktuelle Verlängerung des Gesetzes bis Ende Juni 2024. Dabei geht es etwa um das Covid-Zertifikat und die SwissCovid-App, auf die der Bund bei Bedarf zurückgreifen können will. Auch einigte sich das Parlament darauf, dass der Bund die Corona-Tests noch bis Ende Jahr bezahlen wird.
Wie bereits im Sommer angekündigt, regt sich dagegen Widerstand von Seiten der Gruppen Massvoll, Verfassungsfreunde und weiteren Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen. Sie wollen das Covid-Gesetz erneut an die Urne bringen und haben am Freitag ein entsprechendes Referendum lanciert. Ist es erfolgreich, müsste das Stimmvolk bereits zum dritten Mal über das Gesetz befinden. Im vergangenen Jahr sind jedoch beide Referenden an der Urne gescheitert – und zwar mit jeweils über 60 Prozent deutlich.
Die Gegner stören sich daran, dass der Bundesrat mit der Verlängerung «jederzeit erneut breitflächiges Testen und Zutrittsbeschränkungen» anordnen kann – «ohne Notwendigkeitsnachweis und ohne die Möglichkeit gerichtlicher Korrekturen», wie sie in einer Mitteilung schreiben. Auch die «Überwachungs-App» stösst auf Kritik.
Da sich diese Methoden als «unwissenschaftlich, unwirksam und als schädlich» erwiesen hätten und die «verfassungsmässige Grundordnung der Schweiz» gefährden würden, lanciert das Komitee daher das Referendum.
Nicolas Rimoldi von Massvoll, Co-Präsident des Referendumskomitees, spricht in der Mitteilung etwa von einem «unnützen und unverständlichen» Entscheid des Parlaments. Für ihn ist klar: «Dieses Gesetz schadet der Gesellschaft und unserer Demokratie.» Das Gesetz sei verfassungswidrig. «Wir müssen lernen, mit gesundheitlichen Herausforderungen umzugehen, ohne Schaden anzurichten und ohne die Demokratie zu gefährden.»
Das Komitee hat nun 100 Tage Zeit, um bei der Bundeskanzlei 50’000 gültige Unterschriften einzureichen, damit es zustande kommt. (abi)