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Rückschlag für die gebührenfreie Einsicht in amtliche Dokumente: Die Staatspolitische Kommission des Ständerats lehnt es ab, auf die vom Nationalrat beschlossene Vorlage einzutreten.
(abi) Wenn es nach dem Nationalrat geht, dann soll der Zugang zu öffentlichen Dokumenten nur noch in Ausnahmefällen kosten. Er hatte in der Frühjahrssession einer entsprechenden Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) deutlich zugestimmt. Doch nun bremst der Ständerat die Gesetzesrevision vorerst aus: Seine vorberatende Staatspolitische Kommission (SPK-S) hat sich mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen das Eintreten auf die Vorlage des Nationalrates ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Der Grund: Gesuche müssten bisweilen mit beträchtlichem Aufwand bearbeitet werden, wurde in der Kommission argumentiert. Mit der Erhebung einer Gebühr will die Mehrheit der SPK-S sicherstellen, dass nur Gesuche «mit berechtigten Anliegen» eingereicht werden. Sie ist der Meinung, dass die aktuell gültige Gesetzgebung eine differenzierte und angemessene Gebührenerhebung ermögliche. Zudem werde in den allermeisten Fällen auch heute schon keine Gebühr erhoben. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.
Auslöser für die Revision des BGÖ war eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG). «Die Gebühren werden teilweise gezielt als Zugangshindernis eingesetzt», sagte Kommissionssprecherin Samira Marti (SP/BL) in der Nationalratsdebatte. Sie verwies auf das Beispiel einer Lärmschutzgruppe, die für die Einsicht in einen 90-seitigen Bericht eine Rechnung über 16'000 Franken erhielt. Vor allem Journalisten machen von der Möglichkeit Gebrauch, gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip amtliche Dokumente in der Bundesverwaltung einzusehen.