Aufsicht
Ständerat stösst Reformen bei der Bundesanwaltschaft an

Nach Querelen rund um die Bundesanwaltschaft und deren Aufsicht soll nun die Reform kommen. Einen Paradigmenwechsel wird es aber nicht geben.

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Der Ständerat beauftragt den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen über die Kontrolle der Bundesanwaltschaft anzupassen. (Archivbild)

Der Ständerat beauftragt den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen über die Kontrolle der Bundesanwaltschaft anzupassen. (Archivbild)

Keystone

Nach den Auseinandersetzungen zwischen dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und der Aufsichtsbehörde soll es nun zu Veränderungen im Aufsichtsverhältnis kommen. Der Ständerat will den Bundesrat mit einer entsprechenden Reform der Rechtsgrundlagen beauftragen, wie die kleine Kammer am Mittwoch stillschweigend entschieden hat. Konkret sollen Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) umgesetzt werden, welche diese im Schlussbericht zu den Auseinandersetzungen festgehalten hat.

Laut der GPK soll die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) gestärkt und personell ausgebaut werden. Zudem soll sie künftig auch umfassend Einblick in laufende Verfahren erhalten. Das ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Die GPK stellte sich im Schlussbericht gegen einen Paradigmenwechsel. So stand zur Debatte, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft wieder dem Bundesrat zu unterstellen, wie dies bis 2001 bereits einmal der Fall gewesen war. Ebenfalls in die Vorlage einfliessen sollen die Erfahrungen der Gerichtskommission im Rahmen der jüngsten Ereignisse.

Die zuständige Rechtskommission erachtet den Handlungsbedarf als gegeben, wie Andrea Caroni (FDP/AR) erklärte. Da die Untersuchungen keinen Anlass für einen Systemwechsel ergeben hätten, solle der Bundesrat eine Vorlage zum «Status Quo Plus» vorlegen. Die Wahlzuständigkeit für die Bundesanwaltschaft sowie deren Aufsicht soll beim Parlament verbleiben. (agl)