Unternehmenssteuer
OECD-Mindeststeuer: Verteilung der Mehreinnahmen gibt zu reden

Das Vorgehen des Bundesrates bei der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer stiess in der ständerätlichen Wirtschaftskommission auf keine nennenswerte Opposition. Nur bei der Frage, wohin die Mehreinnahmen gehen sollen, herrscht Uneinigkeit.

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Die Anpassung der Unternehmenssteuern beschert Bund und Kantonen mehr Einnahmen. (Symbolbild)

Die Anpassung der Unternehmenssteuern beschert Bund und Kantonen mehr Einnahmen. (Symbolbild)

CH Media

Schon ab 2024 müssen Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro auch in der Schweiz mindestens 15 Prozent Unternehmenssteuer bezahlen. So will es die OECD-Steuerreform, die nach dem Willen des Bundesrates auch von der Schweiz übernommen werden soll. Eine zu diesem Zweck vorgeschlagene Verfassungsänderung war in der Wirtschaftskommission des Ständerates unbestritten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

«Für die Kommission steht fest, dass die Übernahme dieser Regel im Interesse der Schweiz und ohne Alternative ist», heisst es in der Mitteilung. Eintreten wurde daher ohne Gegenstimme und bei nur einer Enthaltung beschlossen. Zu reden gegeben hätten in der Kommission aber die Auswirkungen auf die einzelnen Kantone, so die Mitteilung.

Minderheit will mehr Geld für den Bund

Der Vorschlag des Bundesrates, wonach die zu erwartenden Mehreinnahmen zu 25 Prozent an den Bund und zu 75 Prozent an die Kantone gehen sollten, fand schliesslich eine Mehrheit von neun zu zwei Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Mehreinnahmen nach dem Verteilschlüssel der direkten Bundessteuer zu behandeln. Damit ginge mit 78,8 Prozent der Löwenanteil an den Bund. Die Reform könnte sonst die steuerliche Ungleichheit zwischen den Kantonen noch weiter verstärken, so die Argumentation. (wap)