Vernehmlassung
Bundesrat will Tabakwerbung nur noch an Veranstaltungen für Erwachsene

Der Bundesrat schickt den Vorschlag zur Umsetzung der Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» in Vernehmlassung. Verboten wird Sponsoring von Veranstaltungen mit Jugendlichen.

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Die Volksinitiative verlangt den Schutz Minderjähriger vor Tabakwerbung. (Archivbild)

Die Volksinitiative verlangt den Schutz Minderjähriger vor Tabakwerbung. (Archivbild)

Keystone

Bei der Umsetzung der am 13. Februar vom Volk angenommenen Initiative setzt der Bundesrat auf ein weitgehendes Werbeverbot für Tabak und E-Zigaretten. «Sämtliche Werbung in der Presse und im Internet, aber auch in den Verkaufsstellen soll verboten werden», heisst es in einer Mitteilung zur Revision des entsprechenden Bundesgesetzes. Diese wurde am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt.

«Dieses umfassende Werbeverbot resultiert aus der Feststellung, dass es keine geeigneten Massnahmen gibt, die sicherstellen, dass Zeitungen und Zeitschriften nur von Erwachsenen eingesehen werden können», begründet der Bundesrat die rigide Umsetzung. Auch beim Sponsoring wird die Initiative ohne Abstriche umgesetzt. Die Industrie darf nach dem Vorschlag des Bundesrates keine Veranstaltungen mehr sponsern, zu denen Minderjährige Zutritt haben. «Dies gilt insbesondere für Festivals», heisst es in der Mitteilung. Auch die Verkaufsförderung mit mobilem Personal will der Bundesrat ganz verbieten.

Erlaubt sein soll gemäss der vorliegenden Revision nur noch Tabakwerbung «an Orten, zu denen Minderjährige keinen Zutritt haben oder in Werbesendungen, die direkt an Erwachsene adressiert sind.» Weiter sollen die Firmen künftig dem Bund melden müssen, wie viel Geld sie für Tabakwerbung ausgeben. Dies ist eine der Voraussetzungen für die Ratifikation des WHO-Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. (wap)