HERISAU: Durchgangsverbot droht

Ein Grundeigentümer möchte im Quartier Mühlehof ein Fusswegrecht aus dem Grundbuch löschen. Doch es regt sich Widerstand.

Mea Mc Ghee
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Hinter der Brücke verläuft der Jakobsweg über ein privates Grundstück. Der Besitzer möchte das öffentliche Fusswegrecht aufheben. (Bild: MC)

Hinter der Brücke verläuft der Jakobsweg über ein privates Grundstück. Der Besitzer möchte das öffentliche Fusswegrecht aufheben. (Bild: MC)

Mea Mc Ghee

mea.mcghee@appenzellerzeitung.ch

Er sei es leid, ständig Abfall und Hundekot zusammenlesen zu müssen und gratis den Unterhalt gewähren zu müssen, sagt René Müller. Der Eigentümer einer Liegenschaft im Mühlehof in ­Herisau hat daher die Löschung des im Grundbuch eingetragenen öffentlichen Fusswegrechts beantragt, der über sein Grundstück führt. Bis Ende März kann dagegen Einsprache erhoben werden. Der fragliche Fussweg verbindet das Quartier an der Schwellbrunnerstrasse sowie das Wandergebiet Nieschberg via Schwänlikreisel mit dem Dorfzentrum. Ausserdem verläuft die Nationale Schweiz-Mobil-Wanderroute Nummer 4 «Via Jacobi» über den Fussweg.

Schulweg und eine beliebte Abkürzung

«Der Weg wird von Quartierbewohnern häufig begangen und Kinder nutzen ihn auch als Schulweg», sagt Andy Lehmann, Präsident der Bezirksvereinigung Mühle. Die Wegführung sei attraktiv und biete Fussgängern Sicherheit. Es sei eine Abkürzung ins Dorf. Man werde das Thema im Vorstand besprechen und prüfen, ob die Bezirksvereinigung Mühle Einsprache erheben möchte, so Lehmann.«Da es sich um eine nationale Route handelt, hat der Wanderweg eine hohe Bedeutung», begründet Daniel Rüttimann, Technischer Leiter des Vereins Appenzell Ausserrhoder Wanderwege (VAW). Eine neue Wegführung bräuchte Absprachen mit Grundeigentümern, neue Verträge zu Wegrechten sowie eine neue Signalisation und Dokumentation.

Der Grundeigentümer ist enttäuscht, dass sein Aufwand für den Unterhalt seitens der Gemeinde weder gewürdigt noch entschädigt wird. Auch wegen jahrelang unerledigten Pendenzen, einseitigen Auflagen, immer engeren Vorschriften und unendlichen Fristen fühle er sich vom Staat nicht ernst genommen, daher brauche er den Staat auch nicht auf seinem Grundstück.

Viele öffentliche Wegrechte im Kanton

Historisch bedingt gibt es im Appenzellerland viele öffentliche Wegrechte. Andres Scholl, Leiter der kantonalen Fachstelle Fuss- und Wanderwege, sagt: «Es ist eine Qualität, dass man im Appenzellerland vielerorts zu Fuss unterwegs sein darf. Dies sollte man nicht leichtfertig aufgeben.» Zum konkreten Fall sagt Scholl: «Das öffentliche Interesse an diesem Fussweg ist unbestritten.» Wenn es Unannehmlichkeiten für den Grundeigentümer gibt, etwa durch Abfall oder Hundekot, sei die Öffentlichkeit in der Pflicht. Die Gemeinde stehe in Kontakt mit dem Grundeigentümer, so Herisaus Gemeindeingenieur Guido Lüchinger. Man habe ihn informiert, dass ein öffentliches Interesse am Fussweg bestehe. Herisau sei gut abgedeckt mit Robidog-Behältern und Abfalleimern. Lüchinger kann sich vorstellen, dem Grundeigentümer bei allfälligen Einspracheverhandlungen entgegenzukommen. So könnten etwa Mitarbeiter des Werkhofes helfen, den Fussweg sauber zu halten. Bereits heute wird der Winterdienst durch die Gemeinde geleistet.

Wie die Abklärungen dieser Zeitung ergeben haben, sind sich die Gemeinde Herisau, die kantonale Fachstelle Fuss- und Wanderwege sowie der VAW einig: Beim Wegstück im Mühlehof handelt es sich um eine wichtige Fussverbindung. Urs von Däniken, Präsident Appenzell Ausserrhoder Wanderwege VAW, sagt: «Einen Wanderweg, der publiziert ist, kann man nicht so einfach aufheben. Wir werden sicher Einsprache erheben.» Eine neue Wegführung müsste verschiedene Kriterien bezüglich Sicherheit, Bodenbeschaffenheit und historischen Begebenheiten erfüllen. Im Mühlehof würde eine alternative Routenführung aber einen Qualitätsverlust bedeuten.