Kreuzlingen
Bier und Zigaretten: Zwei von zehn Betrieben fallen bei Testkäufen durch

Die Stadt Kreuzlingen führte nach einer coronabedingten Pause wieder Testkäufe für Alkohol und Tabakwaren durch. Von zehn Betrieben verstiessen zwei gegen den Jugendschutz.

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In Kreuzlingen haben bei den Testkäufen zwei Betriebe Alkohol und Tabakwaren an die Jugendlichen verkauft.

In Kreuzlingen haben bei den Testkäufen zwei Betriebe Alkohol und Tabakwaren an die Jugendlichen verkauft.

Bild: Alex Spichale

Der Verkauf von Alkohol und Tabak an unter 16-Jährige sowie von hochprozentigen Alkoholika an unter 18-Jährige ist in der Schweiz auf Bundes- und Kantonsebene verboten. Die Durchsetzung dieser Gesetzesbestimmung obliegt im Kanton Thurgau der Verantwortung der Gemeinden.

Um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzes auf dem Stadtgebiet Kreuzlingen zu überprüfen, beauftragte die Stadt Kreuzlingen in diesem Jahr das Blaue Kreuz Thurgau/Schaffhausen, um die Testkäufe durchzuführen. Dies schreibt sie in einer Mitteilung. Die Jugendlichen führen die Testkäufe zu zweit durch, sind geschult und werden von einer Fachperson des Blauen Kreuzes begleitet.

«Die Testkäufe erfolgten anonym in zehn zufällig ausgewählten Verkaufsstellen.»

Mittlerweile seien sie abgeschlossen und durch die Stadtkanzlei ausgewertet worden.

Schulungsmaterial für das Verkaufspersonal

Zwei der zehn getesteten Verkaufsstellen hätten den Jugendschutz nicht eingehalten. «Das heisst, den Jugendlichen wurden Bier, Wein, Tabak oder Spirituosen widerrechtlich verkauft.» Diese Woche seien die getesteten Verkaufsstellen informiert worden.

«Diejenigen, die den Test nicht bestanden haben, wurden angehalten, den gesetzlich verankerten Jugendschutz einzuhalten.»

Zudem hätten die Verkaufsstellen Hinweise für Schulungen und Schulungsmaterial für das Verkaufspersonal erhalten. Im Kanton Thurgau dürfen die Resultate der Testkäufe strafrechtlich nicht verfolgt und es dürfen auch keine Bussen ausgesprochen werden.

«Die Stadt Kreuzlingen wird auch künftig Testkäufe durchführen. Zudem werden die aktuellen Resultate zu Monitoring- und Sensibilisierungszwecken anonymisiert dem Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau weitergeleitet», heisst es weiter. Dies ermögliche eine übergeordnete Aussage über die Einhaltung des Jugendschutzes im Kanton.