Mit einer Umfrage will die Gemeinde Birwinken die Meinung der Seniorinnen und Senioren einholen. Die Rückmeldungen dienen zur Ausgestaltung der Alterspolitik.
Wie glücklich und zufrieden sind die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Birwinken? Dies will der Gemeinderat mittels einer Umfrage herausfinden. «Wir stehen bereits in der Hälfte der Legislatur 2019 bis 2022. Eines der Ziele dieser Legislaturperiode ist, dass wir von unseren Seniorinnen und Senioren erfahren, wie altersfreundlich sie unsere Gemeinde erleben», sagt Vize-Gemeindepräsident René Ehrismann, zuständig für das Ressort Soziales, Soziale Dienste und Altersarbeit.
Eine ähnliche Umfrage sei bereits einmal nach der Jahrtausendwende durchgeführt worden. Derzeit zählt die Gemeinde rund 1350 Einwohner. Davon sind 300 Personen älter als 65 Jahre. «Wir gehen davon aus, dass diese Anzahl tendenziell eher steigen wird», sagt Ehrismann.
Zuständig für die Umfrage ist die Alterskommission. Darin vertreten sind fünf Mitglieder der Fürsorgekommission der Gemeinde, Personen aus den Dörfern und Ehrismann selbst. «Geplant ist, dass wir die Seniorinnen und Senioren besuchen, um in einem persönlichen Gespräch von ihren Wünschen sowie Anliegen zu hören und ihre Anregungen entgegenzunehmen», sagt der Vizepräsident.
Aufgrund der aktuellen Situation sei noch nicht absehbar, wann die Gespräche stattfinden können. Die Kommission werde aber bei allen Seniorinnen und Senioren anklopfen. Ehrismann sagt:
«Wir hoffen, auf eine grosse Gesprächsbereitschaft zu stossen.»
Der Fragebogen sei momentan in Bearbeitung und Einzelheiten müssen in der Alterskommission noch besprochen werden.
Ziel der Umfrage sei das Wohlbefinden der Seniorinnen und Senioren der Gemeinde. «Durch die Einbindung in diesen Prozess wollen wir erreichen, dass bereits vorhandene und auch neue Angebote erhalten, verbessert oder aufgenommen werden», sagt Ehrismann.
«Nach der durchgeführten Umfrage werden wir die Ergebnisse auswerten und zuhanden des Gemeinderates mögliche Massnahmen ausarbeiten», sagt Ehrismann. Die entwickelten Massnahmen sollen als wichtige Grundlage zur Ausgestaltung der Alterspolitik dienen und die Gemeindebehörde motivieren, Altersfragen in allen Aufgabenbereichen umfassend zu berücksichtigen.