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Ostschweiz
Die sogenannte Nigeria-Connection verspricht potenziellen Opfern im Internet hohe Geldbeträge. Ein Angeklagter soll sich daran beteiligt haben.
Die Staatsanwaltschaft warf einem knapp 40-jährigen Mann aus Nigeria vor, Teil einer kriminellen Betrugsorganisation gewesen zu sein. Er soll mitgeholfen haben, dass Geld aus Straftaten gewaschen wurde. Im März 2019 hatte ihn das Kreisgericht Rorschach freigesprochen. Dies wollte die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Sie verlangte am Kantonsgericht St.Gallen einen Schuldspruch wegen Anstiftung zu mehrfacher Geldwäscherei und qualifizierter Geldwäscherei, eine unbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Landesverweisung für die Dauer von zehn Jahren.
Der Beschuldigte wies an der Berufungsverhandlung den Vorwurf zurück, dass er von den betrügerischen Machenschaften etwas gewusst hat. Er habe lediglich einem flüchtigen Bekannten einen Gefallen tun wollen, beteuerte er. Dieser habe ihn gefragt, ob er sein Konto zur Verfügung stellen könnte. Es gehe darum, dass jemand einen Lastwagen gekauft habe und diesen nun nicht mehr wolle, die Transaktionen beim Verkauf aber nicht über sein eigenes Konto laufen lassen könne.
Weil er sein eigenes Konto dann doch nicht dafür einsetzen wollte, fragte er wiederum eine andere Person an, ob sie für ein Entgelt bereit dazu wäre. Offenbar gingen mehrere Überweisungen ein. Nach Angaben des Beschuldigten leitete er den eingegangenen Betrag weiter. Er selber habe gar nichts profitiert.
Die Staatsanwaltschaft bezweifelte, dass der Mann nichts von den betrügerischen Machenschaften gewusst hat. Er wies darauf hin, dass der Beschuldigte schon einmal wegen eines ähnlichen Betrugs eine Verurteilung erhalten hatte. Es sei nur schwer vorstellbar, dass er tatsächlich selber Opfer einer unbekannten Täterschaft geworden sei.
Die Anklage vermutete, dass es sich bei der unbekannten Täterschaft um die sogenannte Nigeria-Connection handelt. Damit wird eine Betrügermasche bezeichnet, die schon lange im Internet herumgeistert. Ziel sind naive Menschen, die auf verheissungsvolle Versprechen hereinfallen. Gelockt werden sie mit der Aussicht auf viel Geld durch einen Lottogewinn, ein lukratives Geschäft oder eine Erbschaft, aber auch durch die Hilfe bei berührenden Schicksalen. Die Opfer werden angehalten, zunächst eine Vorauszahlung zu leisten. Erst dann würden sie an das grosse Geld kommen.
Der Verteidiger beschrieb seinen Mandanten als einen Menschen, dessen Gutmütigkeit ausgenutzt worden sei. Er sei ganz sicher nicht Teil der Nigeria-Connection. Es sei ihm zu keiner Zeit bewusst gewesen, dass das Geld aus einer Straftat stammen könnte. Falls überhaupt, sei der Mann nur milde zu bestrafen. Auf eine Landesverweisung sei zu verzichten, zumal es sich nicht um eine Katalogtat handle, bei der die Ausweisung aus der Schweiz zwingend sei.
Das Kantonsgericht sprach den Beschuldigten von einigen Vorwürfen frei, jedoch der mehrfachen Geldwäscherei und in zwei Fällen der Anstiftung dazu schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem halben Jahr. Eine früher bedingt ausgesprochene Geldstrafe muss er nun bezahlen. Von einer Landesverweisung sah es ab.