An der Orientierungsversammlung hat der Saltensteiner Gemeindepräsident Bruno Lorenzato die Hintergründe der Ortsplanungsrevision erklärt.
«Verstehen Sie mich mit Maske und ohne Mikrofon?», mit diesen Worten begrüsst Gemeindepräsident Bruno Lorenzato am Montagabend in der Mehrzweckhalle die Teilnehmenden zur Orientierung über die Revision der Ortsplanung der Politischen Gemeinde Salenstein. Auch unter verschärften Coronaregeln sei es der Behörde wichtig, zu informieren und den direkten Austausch zu pflegen, obwohl alle Details auch auf der Website der Gemeinde einsehbar sind. Rund 20 Personen sind gekommen, alle mit Mundschutzmaske. Lorenzato fügt hinzu:
«Ich vertrete heute Gemeinderat Jörg Hutterli, er ist in Quarantäne.»
Dann übergibt er das Wort an Christoph Brugger vom bhateam Ingenieure AG, Raumplaner FH/FSU.
«Die Ortsplanung muss alle 10 bis 15 Jahre revidiert werden», sagt Christoph Brugger und lässt alle planerischen Details der kantonalen Grundlagen zu den Planungs- und Baugesetzvorgaben aufleuchten, wie Festlegung des Siedlungsgebietes, Raumtyps und anderes.
Was ist besonders in Salenstein? «Salenstein liegt in der Kulturlandschaft, Salenstein hat grosse Baulandreserven und es sind keine Einzonungen möglich. Man muss die bestehende Bauzone nutzen. Die Innenentwicklung – Verdichtung, bessere Nutzung – steht an erster Stelle», sagt Brugger. Es werde kleinere Anpassungen geben, wie etwa dort, wo Parzellen in zwei Zonen liegen. Im Dorfkern besteht Gestaltungsplanpflicht.
Neu ist, dass im Baureglement die Ausnützungsziffer wie bisher nicht mehr möglich ist, sondern nun eine Geschossflächenziffer gilt, wobei alle Flächen – so auch Keller, Estrich – anzurechnen sind. Bei Mehrfamilienhäusern wird ausserdem eine Parkierung für Velos und ein Abstellraum für Kinderwagen gefordert.
Erweiterung an öffentlicher Nutzung steht auch an, zum Beispiel am Bahnhof Mannenbach, wo «Park & Ride»-Parkplätze benötigt werden. Auch der Durchgangsverkehr steht im Fokus und die Ackerterrassen zwischen Fruthwilen und Salenstein. Brugger sagt dazu:
«Der Kanton wollte die Ackerterrassen unter Schutz stellen. Aber jetzt wird das Gebiet erst mal dokumentiert und im Einzelfall angeschaut.»
«Ausgangs Fruthwilen soll der Fussgängerstreifen weg, ist dies nicht ein Blödsinn?», so die Frage eines Stimmbürgers. Man zähle die Frequenzen und die seien dort nicht gross, lautete Bruggers Antwort.
Erarbeitet wurde alles in einer Planungsgruppe (Markus Irsslinger, Giovanni Crupi, Bruno Lorenzato, Hansjörg Hauser, Brahim Izem, Daniel Hauri, Jörg Hutterli und als Aktuar Andreas Kihm). Die erarbeiteten Grundlagen werden vom Kanton überprüft, die Bevölkerung kann sich einbringen, ist also zur Vernehmlassung bis 4. Dezember, (Sprechstunde am 12. November, 18.30 Uhr auf Anmeldung) aufgefordert.
Einsprachen sind bis Februar 2021 möglich und im Frühsommer 2021 wird an der Gemeindeversammlung über die Revision abgestimmt. Nach der Genehmigung des Departements für Bau und Umwelt folgt die Inkraftsetzung.
«Ich betone es, der Ausbau Werkhof Salenstein ist ein Vorprojekt, aber ein Generationenprojekt. Alles ist noch offen», sagt Gemeindepräsident Bruno Lorenzato und zeigt auf die Visualisierung eines neuen Werkhofes inklusive Feuerwehr und Schnitzelheizung. Der Richtpreis für das Projekt liege bei 4,6 Millionen Franken, Realisierung frühestens im Jahr 2023.
Mit Blick auf das Vorprojekt eines Schaffhauser Architekten will ein Stimmbürger wissen, weshalb nicht ein Architekt aus der Region berücksichtigt wurde, da gebe es genug gute Architekten. «Das ist nur ein Vorprojekt. Wir werden einen Wettbewerb ausschreiben», erklärt Gemeindepräsident Lorenzato.
Eine breit abgestützte Kommission habe das Vorprojekt mitgeplant. Dabei wurde verankert, dass am Standort auf gemeindeeigenem Boden festgehalten wird und die Bedürfnisse für Feuerwehr, Werkhof und Entsorgung sowie der Standort für eine Heizzentrale mit Fernwärme optimal umgesetzt werden sollen. Mit einem kurzen Leitungsnetz will man möglichst viele Bezüger im Dorfkern erreichen. Geplant ist, das Vorprojekt zusammen mit der Ortsplanrevision dem Departement für Bau und Umwelt einzureichen. (kü)