Nach dem Kanton Thurgau zieht nun auch St.Gallen nach und erlässt Verbote. Erst am 2. August soll die Lage neu beurteilt werden.
Der Kanton St.Gallen reagiert auf die anhaltende Hitze und Trockenheit: Ab heute gilt ein Verbot von Feuer und Feuerwerk in Wäldern und bis 200 Metern an deren Rand. Von der Regelung betroffen sind auch Privatgärten und Höhenfeuer. Der Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartements hat «bis auf weiteres» Gültigkeit, schreibt der Kanton in einem Communiqué. Weil die nächste Lagebeurteilung erst am Dienstag, 2. August, erfolgt, wird das Verbot auch am Nationalfeiertag am 1. August Bestand haben. Sofern es bis dahin nicht noch verschärft wird. Wer dagegen verstösst, wird gebüsst.
Im Schreiben der Staatskanzlei heisst es weiter, dass in den vergangenen Tagen zwar viel Regen fiel, «doch das Wasser durchdrang die Baumkronen nicht». Der Boden sei somit trocken geblieben. Deshalb mahnt der Kanton im Abstand von 200 Metern zum Wald: «kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen Feuerstellen», «keine Raucherwaren wegwerfen» und «kein Feuerwerk entzünden». Im ganzen Kantonsgebiet gilt: «keine Himmelslaternen steigen lassen». Ausserdem wurde die Waldbrandgefahr auf Stufe vier von fünf erhöht, von «erheblich» auf «gross».
Der Kanton Thurgau führte das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bereits am vergangenen Freitag ein. Das Entzünden von Feuerwerk wurde sogar im gesamten Gebiet untersagt, wenngleich das Kreuzlinger Seenachtfest die Regel umgehen kann; es schiesst das Feuerwerk auf dem See ab. Auch beziffert der Thurgau seit vergangenem Freitag die Waldbrandgefahr mit der Stufe vier. In Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden herrscht gegenwärtig noch Gefahrenstufe drei, Verbote wurden bisher nicht ausgesprochen.
Der Kanton St.Gallen prognostiziert für die nächsten Tage «sonniges und warmes Wetter ohne flächendeckende Niederschläge». Die Temperaturen dürften vorerst aber ein wenig sinken, so lauten die Vorhersagen. Diese rechnen in den kommenden Tagen auch mit weiteren Regenfällen. (res)