HÄUSLICHE GEWALT
«Sie war eifersüchtig, weil ich mir eine neue Frau suchen wollte»: Mann hat Ehefrau und Kinder wiederholt drangsaliert und wird schuldig gesprochen

Ein Ehemann hat seine Frau mehrfach geschlagen und sie mit dem Tod bedroht. Das Kantonsgericht St.Gallen verurteilt ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe und einer Geldbusse.

Claudia Schmid
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Der Beschuldigte soll seine Ehefrau mehrmals geschlagen und gewürgt haben.

Der Beschuldigte soll seine Ehefrau mehrmals geschlagen und gewürgt haben.

Bild: Fotolia

Dem 52-jährigen Beschuldigten wurde vorgeworfen, während rund eineinhalb Jahren an seiner Ehefrau mehrmals wöchentlich sexuelle Praktiken vorgenommen zu haben, welche ihr Schmerzen bereitet hätten und sie abgelehnt habe. Ihren Widerstand habe er mit Gewalt gebrochen. Er soll die Frau regelmässig mit dem Tod bedroht und sie mit Händen, Füssen und Gegenständen geschlagen haben. Einmal, so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll er sie mit den Händen und einem Kopftuch derart gewürgt haben, dass ihr Leben in Gefahr gewesen sei.

Auch die Kinder waren laut Anklageschrift von Gewalt betroffen. Sie seien geschlagen worden, sodass sie blaue Flecken und blutende Stellen davongetragen hätten. Während eines Streites mit der Ehefrau habe er in der Küche ein Messer genommen, das ihm die Tochter nur mit gutem Zureden habe abnehmen können.

Die Heirat wurde von der Familie vermittelt

Das Kreisgericht St.Gallen hatte gegen den Mann im August 2019 mehrere Schuldsprüche gefällt und ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe und einer Busse verurteilt. Dagegen wehrte er sich am Kantonsgericht. Er verlangte einen vollumfänglichen Freispruch und begründete seine Forderung damit, dass sämtliche Vorwürfe seiner Ehefrau erfunden seien. Sie habe aus Eifersucht gelogen, weil er auf die Idee gekommen sei, eine andere Frau zu wollen.

Der Beschuldigte erzählte, wie er in jungen Jahren von seiner Heimat Tunesien in die Schweiz kam und durch Heirat den Schweizer Pass erlangte. Nachdem die Ehe in die Brüche gegangen sei, habe ihm seine Familie in Tunesien eine neue Frau vermittelt, die er geheiratet habe, als sie 16 Jahre alt gewesen sei.

Beschuldigter wollte sich eine neue Frau suchen

Sie hätten eine gute Ehe geführt, erklärte der Beschuldigte vor Gericht. Die Probleme hätten erst angefangen, als es berufliche Schwierigkeiten gegeben habe und die Finanzen knapp geworden seien. Um bessere Unterstützung zu haben, sei er auf die Idee gekommen, sich in Tunesien eine neue, studierte Frau zu suchen. Darauf habe seine Ehefrau mit Eifersucht reagiert und Lügen über ihn erzählt. Sämtliche Vorwürfe, die sie gegen ihn erhoben habe, seien gelogen.

Alle Sexkontakte seien immer sehr romantisch gewesen. Der Wunsch, gemeinsam Pornos anzuschauen und gewisse Praktiken vorzunehmen sei ihr Wunsch gewesen. Er habe sie zu gar nichts gezwungen. Die Kinder hätten gegen ihn ausgesagt, weil sie von der Mutter gegen ihn aufgehetzt worden seien.

Das Kantonsgericht folgt der Vorinstanz

Das Kantonsgericht glaubte den Beteuerungen des Beschuldigten nicht. Es hob zwar das Urteil des Kreisgericht St.Gallen auf, folgte aber im Wesentlichen den Entscheiden der Vorinstanz. So erklärte es den Mann der mehrfachen sexuellen Nötigung, der Gefährdung des Lebens, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen einfachen Körperverletzung und der mehrfachen Tätlichkeiten schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei ein Jahr vollziehbar ist. Für zwei Jahre gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss der Beschuldigte eine Busse von 800 Franken bezahlen.