Kleine Wohnhäuser sollen gebaut werden: Der Gossauer Stadtrat legt die geänderten Pläne für die dritte und letzte Etappe der Überbauung Fenn auf

Der neue Sondernutzungsplan Fenn ist auf die Erstellung von kleinen Wohnhäusern ausgerichtet. Bei der dritten und letzten Etappe der Überbauung sollen Ein-, Zwei- und Dreifamilienhäuser entstehen. Nun liegen die Pläne dafür öffentlich aus.

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Die dritte Etappe der Überbauung, links unter der Strasse, befindet sich an einem Hang.

Die dritte Etappe der Überbauung, links unter der Strasse, befindet sich an einem Hang.

Ralph Ribi

(sk/mbu) Im Sommer 2019 haben die Grundeigentümerin und die Stadt Gossau das Mitwirkungsverfahren für die geänderten Sondernutzungspläne der dritte Etappe der Überbauung im Gebiet Fenn-Geissberg durchgeführt. Nun hat der Stadtrat verschiedene Pläne für dieses Gebiet genehmigt und für das Auflageverfahren freigegeben, wie es in einer Mitteilung heisst.

Dazu gehört der Sondernutzungsplan Fenn, der die Leitplanken für die Überbauung vorgibt. Für dieses Gebiet war zwar bereits 2006 ein Überbauungsplan verabschiedet worden – musste nun jedoch überarbeitet werden. Die ersten beiden Etappen wurden mittlerweile umgesetzt. Entstanden sind dabei 56 Ein- und Zweifamilienhäuser sowie zuletzt fünf Mehrfamilienhäuser mit je drei Wohneinheiten.

Rahmenbedingungen haben sich verändert

Die Bewilligungsverfahren für diese Bauten hätten gezeigt, schreibt die Stadt Gossau in der Mitteilung weiter, dass die Planung für die letzte Etappe in Details angepasst werden müsse. Anpassungsbedarf habe zudem bestanden, weil sich zwischenzeitlich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Raumplanung und Gewässerschutz geändert hätten.

Bauarbeiten im Gebiet Fenn-Geissberg.

Bauarbeiten im Gebiet Fenn-Geissberg.

Michel Canonica

So legt das neue Planungs- und Baugesetz mehr Gewicht auf den haushälterischen Umgang mit der Ressource Bauland. Der neue Sondernutzungsplan Fenn ist laut der Mitteilung denn auch auf die Erstellung von kleinen Mehrfamilienhäuser ausgerichtet. Konkret heisst das: Im südlichen Baubereich sind acht einheitliche Wohnhäuser mit je drei Wohneinheiten vorgegeben, im zweiten Baubereich nördlich der Oberen Bergweidstrasse sind Ein- oder Zweifamilienhäuser möglich.

Plan gibt minimale Grundflächen der Gebäude vor

Anders als der nun aufgehobene Überbauungsplan von 2006 regelt der neue Sondernutzungsplan auch die minimalen Grundflächen der Gebäude und die Zwischenräume auf der Basis eines konkreten Richtprojektes. Beibehalten wurden gemäss der Mitteilung sämtlich Bestimmungen zu den Freiflächen und zum Aussichtsschutz.

Die geänderten Bestimmungen für den Gewässerschutz verlangen, dass für Fliessgewässer im Bereich eines Bauvorhabens der Gewässerraum festgelegt werden muss. Der Gozenbergbach bildet teilweise die Westgrenze und der Bergweidbach teilweise die Ostgrenze des Überbauungsgebietes. Mit den zwei Sondernutzungsplänen Festlegung Gewässerraum für die beiden Bäche werden die Bereiche festgelegt, in welchen keine Bauten und Anlagen erstellt werden können.

Pläne werden an die Fenster gehängt

Schliesslich wirkt sich Neuorientierung der Bebauung auch auf die Erschliessung des Gebiets aus. Mit dem jeweiligen Teilstrassenplan werden die Linienführung der Oberen Bergweidstrasse als Gemeindestrasse zweiter Klasse und der beiden Erstklass-Gemeindewege Fennsteig- und Mueltsteig festgelegt.

Sämtliche vom Stadtrat erlassenen Pläne liegen bis zum 22. Mai 2020 öffentlich auf. Aufgrund der Einschränkungen durch den Coronavirus werden die Pläne an den Fensterscheiben des Fürstenlandsaal befestigt – und zwar so, dass sie von aussen eingesehen werden können. Die Unterlagen werden zudem auf der Website publiziert.