AADORF. Das Verwaltungsgericht Thurgau erhielt im Sommer Post aus Bern: Die Eidgenössische Wettbewerbskommission reichte gegen die Vergabe neuer Gemeindesoftware in Aadorf Beschwerde ein. Nach Ansicht der Weko hatte die Gemeinde die Regeln des öffentlichen Beschaffungsrechts nicht eingehalten.
AADORF. Das Verwaltungsgericht Thurgau erhielt im Sommer Post aus Bern: Die Eidgenössische Wettbewerbskommission reichte gegen die Vergabe neuer Gemeindesoftware in Aadorf Beschwerde ein. Nach Ansicht der Weko hatte die Gemeinde die Regeln des öffentlichen Beschaffungsrechts nicht eingehalten. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden – es heisst die Beschwerde gut.
Die Gemeinde Aadorf habe «den Zugang zum Markt in unzulässiger Weise beschränkt», hält das Verwaltungsgericht fest. Aadorf hatte die neue Gemeindesoftware im freihändigen Verfahren vergeben und den Zuschlag der Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen (VRSG) erteilt. Dies rief das Softwareunternehmen Abacus auf den Plan; es wandte sich an die Wettbewerbskommission und kritisierte, die Gemeinde Aadorf habe kein Vergabeverfahren durchgeführt.
Abacus wirft den Gemeinden schon länger Geheimniskrämerei vor; sie würden bei der Softwarebeschaffung die Ausschreibungen umgehen. Das Unternehmen hat deswegen gegen 67 St. Galler Gemeinden Beschwerde beim dortigen Verwaltungsgericht eingereicht.
Die Gutheissung der Beschwerde hat für die Gemeinde Aadorf aktuell keine Folgen. Sie muss die Vergabe an die VRSG nicht nachträglich aufheben; dies hatte die Wettbewerbskommission auch nicht verlangt.
Die Gemeinde hat aber anerkannt, unrechtmässig gehandelt und das Vergabeverfahren nicht korrekt durchgeführt zu haben. Sie will dies tun, «sobald dies tunlich ist».